Stadtverband für Sport in Bamberg e.V. erleichtert über Lockerungen im Sport
Kostengünstig mit dem Sportmobil zu Wettkämpfen fahren
Die Anpassungen der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit 17. Februar gelten, machen unter anderem auch für den Sport wieder mehr möglich. Demnach gilt für die eigene sportliche Betätigung sowie die praktische Sportausbildung nur noch 3G – also geimpft, genesen oder getestet. „Ich freue mich, dass auch im Sport wieder mehr erlaubt ist“, zeigt sich Wolfgang Reichmann zufrieden mit den am Dienstag von der Bayerischen Staatsregierung bekanntgegebenen neuen Regelungen. Jetzt dürfen, so der erste Vorsitzende des Stadtverbandes für Sport, neben den Geimpften und Genesenen auch wieder Getestete gemeinsam Sport treiben oder in ein Fitnessstudio gehen. „Jetzt hoffen wir inständig, dass der Sport wieder mehr Zulauf bekommt, dass viele Menschen wieder in die Vereine eintreten und auch das Vereinsleben wieder so Fahrt aufnimmt. Denn der Sport ist für viele Menschen nicht nur Körperbetätigung, die guttut, sondern auch ein wichtiger sozialer Anker“, so Reichmann weiter. Allerdings macht der ehemalige Lehrer auf eine wichtige Regelung aufmerksam: „Eine FFP2-Maske ist beim Besuch einer Sportveranstaltung jedoch nach wie vor zu Tragen.“ Verschiedene Handlungsempfehlungen wie zum Beispiel zur Hygiene oder zur Durchführung von Versammlungen, ergänzt Reichmann, bietet der Bayerische Landes-Sportverband auf seiner Internetseite an.
Der Sadtverband nimmt die Lockerungen auch zum Anlass, auf das Ausleihen des Sportmobils aufmerksam zu machen. Das Fahrzeug des Stadtverbandes kann „zu moderaten Preisen ausgeliehen werden. Sie liegen für eine Leihe an Werktagen mit 150 Freikilometern bei 30 Euro, am Wochenende bei 40 Euro. Auch ein Ausleihen für eine Woche ist möglich mit 1.500 Freikilometern für 200 Euro. Für ein Wochenende sind bei 500 Freikilometer 80 Euro zu entrichten“, nennt Mäx Zillibiller, Vorstandsmitglied und für die Vergabe des Sportmobils zuständig, auch Zahlen.
Der Kleinbus verfügt über neun Sitze und darf mit dem PKW-Führerschein Klasse B – früher Klasse 3 – gefahren werden. Formal ist es ganz einfach: „Die Vereine müssen vor der erstmaligen Nutzung eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben und diese uns zusenden, zusammen mit einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kostenpauschale“, beschreibt Mäx Zillibiller das Verfahren. Möglich ist die Reservierung online unter www.sportverband-bamberg.de/Unser-Sportmobil.
Der Stadtverband für Sport in Bamberg e.V. – er versteht sich als starker Ansprechpartner für die Vereine rund um den Sport in Bamberg. Mehr über den Stadtverband gibt es online unter www.sportverband-bamberg.de.
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