Bayreuther OB infomiert über Änderungen des Hausrecht
Bayreuth – Oberbürgermeister Ebersberger hat folgende Anordnungen zur Änderungen des Hausrechts und die Anpassungen in der Ausübung der Sitzungsordnung in Gremien ab dem 17.02.2022 getroffen.
Zugang zu und Teilnahme an Gremiensitzungen:
· ES GILT 3G FÜR ALLE AN DEN SITZUNGEN TEILNEHMENDEN (STRM,
Verwaltungsmitarbeiter, Besucher, Presse, andere Externe).
3G: Geimpft, genesen oder getestet für Ungeimpfte (POC Gültigkeit
24h, PCR Gültigkeit 48h).
· ZUSÄTZLICH ZU 3G: POC-TEST (ANTIGEN-SCHNELLTEST) FÜR ALLE
TEILNEHMENDEN GEIMPFTE UND GENESENE.
· HT bietet eine „Gremientestung“ an, es werden bei Bedarf
Test-Zertifikate ausgestellt.
· Maskenpflicht (FFP2) ab dem Betreten des Gebäudes und während
der Sitzungen.
· Keine Kontaktnachverfolgung
· Die festgelegte Sitzordnung ist einzuhalten und wird
dokumentiert.
· Der Mindestabstand von 1,5 m zu allen Seiten ist im
Besucherbereich unbedingt einzuhalten.
· Die Möglichkeit zur Handdesinfektion ist im Eingangsbereich
des Sitzungssaals/des Atriums und in den Sanitärräumen gegeben.
· Das Mobiliar ist desinfiziert.
· Es kommen Instrumente zur Überwachung einer ausreichenden
Lüftung (CO2-Ampeln) zum Einsatz. Die Messwerte werden im Gerät
aufgezeichnet.
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