Hinweis der Stadt Bayreuth auf Sportförderung

Anträge bis 1. März beim Sportamt abgeben

Anträge für die Sportförderung/Vereinspauschale 2022 des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie die Anträge auf Sportförderung durch die Stadt Bayreuth müssen bis spätestens 1. März im Sportamt der Stadt Bayreuth vorliegen. Hierauf weist das Sportamt hin. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Mit dem Antrag müssen die Übungsleiterlizenzen im Original oder bei Ausdrucken, die lediglich digital zur Verfügung stehen, mit der entsprechenden Erklärung des Lizenzinhabers vorgelegt werden. Als Besonderheit im Hinblick auf die Corona-Pandemie können ausnahmsweise alle Lizenzen, die nach dem 1. März abgelaufen sind, auch ohne eine Fortbildung beziehungsweise Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen werden. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter/innen des Sportamtes zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die erforderlichen Anträge stehen online auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de zur Verfügung.