Coburg erlässt erneut Allgemeinverfügung für unangemeldete Demonstrationen
Für Montag, 21. Februar, ist laut Meldungen in den Sozialen Medien erneut eine unangemeldete Demonstration gegen die Corona Maßnahmen geplant. Für diese hat die Stadt Coburg abermals mittels einer Allgemeinverfügung Regeln aufgestellt wie sie für eine angemeldete Demonstration gelten würden. Sie betreffen den gesamten Bereich der Coburger Innenstadt.
Insbesondere gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ausgenommen sind hiervon Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
Allgemeinverfügung der Stadt Coburg im Wortlaut (PDF, 2,5MB)
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung (PDF, 900KB)
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