Bamberger Mahnwache Asyl zum Kirchenasyl

Am Montag, 21. Februar, 18 Uhr findet die Bamberger Mahnwache Asyl wieder am Gablemann statt. Sie wird sich mit dem Thema Kirchenasyl beschäftigen. Für den 25. Februar ist vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht in Bamberg die Verhandlung gegen Bruder Abraham aus Münsterschwarzach aufgrund von Gewährung von Kirchenasyl angesetzt. Nach einem Freispruch in erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Gerichtsverfahren gegen weitere Pfarrer*innen und Ordensfrauen (Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg / Hallstadt, Äbtissin Mechthild Thürmer / Kirchschletten, Schwester Seeligmann / Würzburg, Pfarrer Stefan Schörk / Pegnitz) wurden bislang mit Verweis, das Urteil im Fall von Bruder Abraham abzuwarten, ausgesetzt.

Das Kirchenasyl steht in einer jahrhundertelangen Tradition, auf die sich auch heute noch Kirchengemeinden berufen, um Menschen zu schützen, denen eine Abschiebung oder Überstellung in eine lebensbedrohliche oder menschenunwürdige Situation droht.

Pfarrerin Mirjam Elsel begleitet als Koordinatorin für die Flüchtlingsarbeit im Dekanatsbezirk Bamberg Kirchengemeinden, die Kirchenasyl bei besonderen Härtefällen gewähren: „Kirchenasyl nimmt keinen rechtsfreien Raum für sich in Anspruch, sondern ist ein letzter legitimer Versuch (ultima Ratio) einer Gemeinde, Flüchtlingen durch zeitlich befristeten Schutz beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihres Schutzsbegehrens hinzuwirken. Das heißt, jedes Kirchenasyl wird vorher genau geprüft und den Behörden und den kirchlichen Ansprechpartnern gemeldet. Kirchenasyl verhindert menschliches Leid und ist Handeln aus christlichem Gewissen heraus.“

An der Mahnwache wird Pfarrer Andreas Schlechtweg von den Erfahrungen im Kirchenasyl in der Johanneskirche in Hallstadt berichten. Die Veranstalter weisen darauf hin FFP2 Masken zu tragen und die Mindestabstände einzuhalten.

2 Antworten

  1. Marita Weissig sagt:

    Pfarrerin Elsel irrt: das Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum und stellt strafrechtlich die Hilfe zum unerlaubten Aufenthalt dar. Die meisten Kirchenasyle werden zudem für Asylbewerber gewährt, die in ein EU-Land, in dem sie zuerst angekommen und dann einfach weitergereist sind, abgeschoben werden sollen. Hier droht ihnen weder menschenunwürdige noch lebensbedrohliche Situationen. Und: die Kirche kann und darf sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, bzw. ihr eigenes Recht aufstellen. Wir leben in einem Rechtsstaat und bevor jemand abgeschoben wird, wurde bereits alles, meist auch gerichtlich, überprüft, da muss und darf die Kirche nicht nach eigenen Kriterien eine erneute Prüfung verlangen. Ich hoffe sehr, dass das Oberste Bayerische Landesgericht diese Praxis nunmehr beendet. Wir unterliegen alle dem Gesetz, auch die Kirchen!

  2. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Frau Weissig irrt: Das Kirchenasyl setzt sich nicht über geltendes inhaltliches Recht hinweg. Die Behörden werden sogar ausdrücklich über die Gewährung informiert. Das Kirchenasyl dient lediglich dazu, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und hierzu die notwendige Zeit zu gewinnen. Ein großer Anteil der Asylanträge wird beispielsweise nur aus formalen Gründen abgelehnt, weil die Antragsteller/innen – auch wegen sprachlicher Schwierigkeiten – den Vorschriftendschungel nicht überblicken.

    Ich habe auch große Probleme, Deutschland als Rechtsstaat anzusehen. Vielmehr hat es sich zu einem bürokratischen Paragraphenstaat entwickelt, der zu oft denen „Recht“ gibt, die die finanziellen oder organisatorischen Mittel haben, die unüberschaubaren Winkel der Gesetz- und Verordnungsgebung auszunutzen. Und hierzu gehören neben denen, die aus Privat- oder Firmenmitteln teure Spezialanwälte bezahlen können, eben auch Behörden, die offenbar unbegrenzt Steuermittel einzusetzen in der Lage sind.

    Mir kann zudem niemandem glaubhaft versichern, daß Flüchtlingen in EU-Ländern keine menschenunwürdigen oder lebensbedrohlichen Situationen drohen. Es kommt nicht von ungefähr, daß der Europäische Gerichtshof es für rechtens hält, solchen Mitgliedsländern, welche die Rechtsstaatlichkeit verletzen, Gelder zu streichen, während Staaten, die eine solche Selbstverständlichkeit nicht akzeptieren wollen, hiergegen Sturm laufen.

    Wie konnte es zudem sein, daß Afghanistan noch kurz vor der Flucht der westlichen Armeen als sicherer Herkunftsstaat eingestuft war? Wie kann es sein, daß Menschen, denen beispielsweise wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihrer Heimat der Tod droht, dorthin abgeschoben werden sollen? Viele weitere Beispiele wären hier anzuführen.

    Ich bin froh, daß die Kirchen mit dem Kirchenasyl ihrer christlichen Verpflichtung gerecht werden und damit ein Stück Menschlichkeit in unsere Gesellschaft einbringen.