Landratsamt Kronach erlässt neue Allgemeinverfügung für den Montagsspaziergang
Das Landratsamt Kronach gibt erneut eine Allgemeinverfügung heraus, die unangemeldeten Versammlungen in Form von „Montagsspaziergängen“ Rahmenbedingungen vorgibt. Ein für Montag, 14. Februar, geplanter „Spaziergang“ darf in Kronach demnach nur in der Zeit von 18 bis 20 Uhr stattfinden. Aufgrund einer Baustelle muss allerdings die Route etwas abgeändert werden. Sie führt nun entsprechend des Lageplans vom Marktplatz aus weiter über Amtsgerichtsstraße, Schwedenstraße im Übergang zur Rosenau, Hirtengasse, Pfählangerstraße, Kulmbacher Straße, Rodacher Straße, Friedhofstraße, Turnstraße, Kronachallee, Andreas-Limmer-Straße, Strauer Straße, Strauer Torweg und Lucas-Cranach-Straße zurück zum Marktplatz.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro belegt werden. Unabhängig von der Allgemeinverfügung gelten natürlich auch weiterhin die Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – insbesondere die Abstandsregelung.
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