Im Forchheimer Königsbad gilt 2G

Das Schwimmerbecken im Königsbad © Stadt Forchheim
Das Schwimmerbecken im Königsbad © Stadt Forchheim

Für das Königsbad Forchheim gilt seit dem 09. Februar 2022 die 2G-Regelung. Zutritt zu Hallenbad und Saunalandschaft haben alle, die geimpft oder genesen sind, die zusätzliche Testpflicht entfällt.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von dieser Regelung befreit. Schüler*innen von sechs bis 14 Jahren benötigen nur einen Schülerausweis bzw. Altersnachweis.

Die Begrenzung der zulässigen Besucher*innen-Kapazität (Hallenbad max. 300 Personen, Sauna max. 54 Personen) bleibt weiterhin bestehen.

Weitere Informationen sind unter der Königsbad-Homepage www.koenigsbadforchheim.de abrufbar.