Stadtratsfraktion GRÜNES BAMBERG: „Barrierefrei kann nicht „außenherum“ bedeuten“
Grüne erreichen, dass Stadtrat sich mehrheitlich für behindertengerechte Rampe beim S-Bahnhalt ausspricht
Die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg ist erleichtert, dass sich eine Mehrheit im Stadtrat gefunden hat, die sich für eine barrierefreie Gestaltung des neuen S-Bahnhaltes Süd ausspricht. Von der Stadtverwaltung war dies in Bezug auf den Zugang zur Arena nicht so vorgesehen, weshalb der bahnpolitische Sprecher der Grünen, Christian Hader, in der Vollsitzung am Mittwoch einen entsprechenden Änderungsantrag stellte. Dieser fand erfreulicherweise eine Mehrheit.
Christian Hader kritisierte zuvor in seinem Redebeitrag, dass die Verwaltung in ihren Plänen von einer „optimalen fußläufigen Erreichbarkeit“ zwischen S-Bahnhalt und Arena spreche. „Das mag für gesunde Menschen stimmen“, so Hader. „Für alle, die aber nicht so gut zu Fuß sind, ist die Aussage blanker Hohn.“ Tatsächlich ist bislang nur eine Treppenanlage vom Bahnhaltepunkt hinunter zur Forchheimer Straße geplant, von der aus man dann direkt zur Arena gelangt. Menschen im Rollstuhl wären hingegen auf einen Umweg durch die Gereuth angewiesen. Mit dem Beschluss hat sich die Stadt nun für den Bau einer Rampe entschieden.
Für Hader haben die ursprünglichen Pläne mit Barrierefreiheit nichts zu tun: „Man muss sich das einmal vorstellen: Man stampft im Jahr 2022 einen S-Bahn-Halt komplett neu aus dem Boden und plant die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich mit ein?“ In seinem Redebeitrag verwies der Grünen-Stadtrat denn auch auf den vorherigen Tagesordnungspunkt, bei dem sich der gesamte Stadtrat über die erfolgreiche Bewerbung Bambergs als Gaststadt bei den Special Olympic World Games 2023 freute – einem weltweiten Sportwettbewerb für Menschen mit Behinderung in Berlin. „Wenn wir Inklusion ernst nehmen wollen, dann müssen wir alle nur möglichen Barrieren abbauen und dürfen keinesfalls neue aufbauen“, so Hader abschließend.
Was will man von einer Stadtverwaltung erwarten, die es auch für selbstverständlich hält, Gehwegparken selbst dann zu dulden oder gar anzuordnen, wenn hierdurch kaum ein Durchkommen für Rollstuhl oder Kinderwagen möglich ist.
Das Verkehrsrecht untersagt schon dann, Gehwegparken zu ermöglichen, wenn dies den ungehinderten Begegnungsverkehr beeinträchtigte.