Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson in der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken

Bürgerschaftliche Hilfe kann belohnt werden

Angelika Munzert aus Selbitz

Angelika Munzert aus Selbitz

Angelika Munzert aus Selbitz betreut als ehrenamtlich tätige Einzelperson nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG drei Senior*innen. Alle drei sind auf Unterstützung angewiesen und haben deshalb einen Pflegegrad erhalten. Dieses Ehrenamt mit durch die Pflegekassen finanzierter Aufwandsentschädigung hat sich nun seit einem Jahr auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege etabliert. Koordiniert wird es im Rahmen der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken. Für die Landkreise Hof, Bayreuth, Kulmbach, Kronach und Wunsiedel sowie die Städte Hof und Bayreuth übernimmt Ute Hopperdietzel diese Aufgabe. Deren Außenstelle ist in der Kreisentwicklung am Landratsamt Hof angesiedelt.

Gerade in ländlichen Gebieten mit geringer Abdeckung durch professionelle Dienste sind weiterhin neue Ehrenamtliche gesucht, um Menschen mit Hilfebedarf den Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Diese ergänzen das Angebot an verschiedensten Betreuungs- und Entlastungsleistungen, welche Wohlfahrtsverbände, Nachbarschaftshilfen, Vereine und andere Träger mit umfassend geschulten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen erbringen.

Im Vorfeld ihrer Arbeit erhalten zukünftige ehrenamtlich tätige Einzelpersonen eine kostenlose Schulung über acht Unterrichtseinheiten – sofern sie von Berufswegen keine Fachkraft sind. Im Anschluss können sie Menschen, mit denen sie nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, durch Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Dienste unterstützen und im Gegenzug eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Um andere Interessierte über diese Möglichkeit zu informieren und dafür zu motivieren, war Angelika Munzert für ein Interview bereit:

Frau Munzert, wie sind Sie auf die Tätigkeit als ehrenamtliche Einzelperson aufmerksam geworden?

Ich betreue schon länger eine pflegebedürftige Dame aus der Nachbarschaft. Ihre Tochter hat von der ehrenamtlich tätigen Einzelperson in der Zeitung gelesen und mir davon erzählt. Jetzt nutzen wir für meine Arbeit den Entlastungsbetrag der Pflegekasse und ich bekomme eine Aufwandsentschädigung. 8,50€ pro Stunde ist doch eine Anerkennung, über die ich mich sehr freue.

Sie betreuen aktuell drei Personen mit Pflegegrad. Wie haben Sie den Kontakt hergestellt und wie unterstützen Sie diese?

Bei zwei Damen ist es eine Nachbarschaftshilfe. Da ich im Monat ja bis zu drei Personen betreuen darf, habe ich im Facebook noch eine Annonce geschalten. Ein an Leukämie erkrankter Mann hat sich gemeldet. Ich helfe ihm im Haushalt und unterhalte mich mit ihm.
Mit den Damen rede ich über vergangene Zeiten. Wir schauen gemeinsam Bilder an, kochen und backen miteinander oder schreiben die Einkaufsliste und gehen einkaufen. Es ist wirklich sehr abwechslungsreich.

Was bedeutet dieses Ehrenamt für Sie?

Das Ehrenamt erfüllt mich einfach, da ich helfen kann und viel Dankbarkeit zurückbekomme. Ich merke, dass es den Menschen guttut, wenn sie jemanden haben, der ihnen zuhört. Ihre Geschichten bleiben auch bei mir, da können sie sich auf mich verlassen.

Wem und warum würden Sie diese Tätigkeit weiterempfehlen?

Ich würde das Ehrenamt denjenigen empfehlen, die Verständnis für diese Aufgabe haben. Es ist einfach schön, auf die Menschen eingehen zu können. Wenn ich zu Besuch komme, sehe ich die Freude im Gesicht und kann ihnen ein Stück Zuversicht geben.

Wie fanden Sie das Anmeldeprocedere und die Schulung?

Die Registrierung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson ist nicht schwer, wenn man weiß, dass man bei der Fachstelle anrufen kann und gute Beratung erfährt. Die Schulung war super. Ich hatte anfangs etwas Angst, acht Unterrichtseinheiten auszuhalten. Aber es war kurzweilig und schön gestaltet. Die Zeit verging wie im Flug.

(Das Gespräch führte Ute Hopperdietzel)

Um ehrenamtlich tätig zu werden, sind drei Schritte erforderlich:

  • Anforderung eines Institutionskennzeichen (IK) bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE),
  • Teilnahme an einer einmaligen kostenfreien Schulung zur Vermittlung von Basiswissen. Ausgenommen sind Personen mit bestimmten Ausbildungen im pflegerischen, medizinischen oder hauswirtschaftlichen Bereich,
  • Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson (online oder analog).

Wer Informationen zur Aufgabe als Einzelperson möchte, kann sich an die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken wenden. Nähere Beratung erfolgt unter 09281 / 57 500 oder per Mail unter info@demenz-pflege-oberfranken.de.