Landratsamt Coburg informiert: Vereinspauschale bis 1. März beantragen!

Vereinspauschale 2022

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in Vereinen in Form der Vereinspauschale. Mitte Januar 2022 wurden die Antragsunterlagen inklusive Anschreiben und Hinweisblatt an die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Coburg verschickt. Als Verein kann die staatliche Vereinspauschale erhalten, wer

  • mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht,
  • einen Jugendanteil von mind. 10% der Gesamtmitglieder erreicht,
  • Einnahmen durch Beiträge und Spenden mind. in Höhe des sich ergebenden Sollaufkommens erzielt hat,
  • steuerrechtlich gemeinnützig ist (aktueller Bescheid),
  • Mitglied im BLSV oder BSSB ist.

Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss ausnahmslos bis spätestens 01. März 2022 mit den Übungsleiterlizenzen im Original vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist! Später eingehende oder unvollständige Antragsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie in Kürze auch über unsere Homepage www.landkreis-coburg.de/244-0.