In Dienstgebäuden der Stadt Coburg gilt ab Montag die 3-G-Regel
Schutz von Bürger*innen und Mitarbeitenden
Von Montag, 24. Januar, an gelten in allen Dienstgebäuden der Stadt Coburg die 3-G-Regeln. Eine Ausnahme besteht für die Tourist-Information in der Herrngasse, weil dort lediglich kurze Auskünfte erteilt werden und sowohl Mitarbeitende als auch Bürgerinnen und Bürger durch Maske sowie Plexi-Glas-Wand geschützt sind. Im Puppenmuseum gilt weiterhin die 2-G-Plus-Regel und in der Stadtbücherei 2G.
Die Nachweise werden im Rathaus am Empfang und in allen übrigen Dienstgebäuden von den jeweiligen Mitarbeitenden kontrolliert. Deshalb werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich vor dem Termin und vor Betreten des Gebäudes telefonisch mit den Ansprechpartner*innen in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeitenden nehmen Bürgerinnen und Bürgern an den jeweiligen Eingängen in Empfang.
Grundsätzlich bittet die Stadt Coburg Bürgerinnen und Bürger, Anliegen, wann immer möglich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch zu klären, um Kontakte auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.
Als Nachweis gelten: Für Geimpfte und Genesene die Apps „Corona-Warn-App“ sowie „Covpass“, mit entsprechenden Nachweisen, Impfpass und/oder Genesenen-Nachweis, jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis). Für Getestete ein Zertifikat einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Schnelltestzentrum, Apotheke oder ähnliches). Selbsttests werden nicht anerkannt. Der Nachweis eines Schnelltests darf maximal 24 Stunden alt sein, der eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden. Bei Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage des Schülerausweises, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
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