Stadt Coburg erlässt Allgemeinverfügung für unangemeldete Demos
Insbesondere gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer*innen
Für Montag, 24. Januar, ist laut Meldungen in den Sozialen Medien erneut eine unangemeldete Demonstration gegen die Corona Maßnahmen geplant. Für diese hat die Stadt Coburg nun mittels einer Allgemeinverfügung Regeln aufgestellt wie sie für eine angemeldete Demonstration gelten würden. Sie betreffen den gesamten Bereich der Coburger Innenstadt.
Insbesondere gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ausgenommen sind hiervon Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
Daneben gelten die für Demonstrationen üblichen Auflagen. Unter anderem dürfen keine Glasflaschen und Blechdosen mitgeführt, Stahlkappenschuhe getragen und keine gefährlichen Tiere, vor allem Hunde, mitgenommen werden. Zugelassen sind Transparente, Plakate und Fahnen. Diese dürfen unter anderem nicht an Stangen befestigt sein, die breiter als zwei Zentimeter sind und eine Stocklänge von zwei Metern übersteigen.
„Das Grundgesetz der freien Meinungsäußerung wird durch diese Allgemeinverordnung nicht tangiert“, erklärte dazu Louay Yassin, Sprecher der Stadt Coburg. „Es geht hier lediglich darum, Gerechtigkeit herzustellen zwischen all denen, die ihre Demonstration anmelden, und denen, die meinen mit sogenannten Spaziergängen, die eigentlich Demonstrationen sind, sich nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen. Man sieht an den angemeldeten ‚Spaziergängen‘ beispielsweise in Kronach und Bamberg, dass diese trotz Anmeldung durchgeführt werden können.“
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