Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt nur mit 3G-Nachweis
Beim Besuch aller Verwaltungsgebäude des Landratsamtes in Erlangen und Höchstadt gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) sowie weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit, bis zum 16. Lebensjahr reicht eine medizinische Maske aus. Alle Besucherinnen und Besucher haben sich am Empfangsdienst im Eingangsgereich zu melden und den 3G-Nachweis sowie ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) bereit zu halten.
Zugang nur mit zertifiziertem Nachweis
Als getestet gilt, wer das negative Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests einer offiziellen Stelle oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegt. Selbst- oder Schnelltests vor Ort sind nicht möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, stehen getesteten Personen gleich. Hinweis: Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht. Ausnahme: Bei akuten Krisen in Familien sowie im Bereich der Schwangerenberatung bieten Gesundheits- und Jugendamt auch Unterstützung an, wenn in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann.
Vorherige Terminvereinbarung
Neben dem 3G-Nachweis ist vor dem Besuch des Landratsamtes auch weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Lediglich Anliegen in den Führerschein- und Zulassungsstellen sind am Vormittag ohne Termin möglich. Die Erreichbarkeiten und Kontakte der Dienststellen und weitere Informationen sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/ verfügbar. Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch oder online ohne persönliche Vorsprache erledigen. Das Landratsamt bittet zudem um Verständnis, dass Begleitpersonen nur eingelassen werden können, wenn das Amtsgeschäft dies zwingend erfordert.
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