Zugang zu den Bayreuther Justizgebäuden: Geänderte Bestimmungen
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Reduzierung des Infektionsrisikos hat der Präsident des Landgerichts Bayreuth Matthias Burghardt angeordnet, dass ab Montag, 17. Januar 2022, Personen, die als Besucher, Zuhörer, Zuschauer, Handwerker o.ä. die Justizgebäude betreten möchten, der 3-G-Regel unterliegen.
Dies gilt auch für Medienvertreter. Sie dürfen die Gebäude daher nur betreten, wenn sie genesen, vollständig geimpft oder getestet sind, hierüber einen Nachweis mit sich führen und diesen Nachweis sowie ein Ausweisdokument beim Einlass zur Kontrolle vorgelegt haben.
Rechtssuchende, Verfahrensbeteiligte im weitesten Sinne oder Personen, welche die Gerichtsgebäude in amtlicher Eigenschaft betreten, dürfen, soweit kein anderer Hinderungsgrund vorliegt, die Gebäude ohne Vorlage eines Genesenen-, Impfoder Testnachweises betreten.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sowie noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich.-
Die geänderten Zugangsbestimmungen gelten für folgende Gebäude:
- Justizgebäude I (Justizpalast), Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
- Justizgebäude II, Wilhelminenstraße 7, 95444 Bayreuth
- Justizgebäude III, Friedrichstraße 18, 95444 Bayreuth
- Justizgebäude IV (Bewährungshilfe), Leopoldstraße 13, 95444 Bayreuth
Zusätzlich gelten die neuen Bestimmungen für den Dienstsitz der Bewährungshilfe in Kulmbach, Langgasse 15, 95326 Kulmbach.
Die weiteren Infektionsschutzmaßnahmen wie u.a. die Abgabe einer schriftlichen bzw. elektronischen Selbstauskunft beim Betreten der Gebäude, die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Kapazitätsbeschränkungen in den Sitzungssälen bleiben daneben bestehen.
Die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus sind auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth abrufbar.
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