Zimmerer aus Heroldsbach wehrt sich gegen 2G-Regel und zieht nun vor Gericht
„Auf dem Meisterweg ausgebremst“
Der 30-jährige Zimmerer Maximilian Grüner aus Herlodsbach will seine Meisterprüfung machen. Nach derzeitigem Stand kann er dies in Zeiten der Pandemie jedoch nicht. Denn er ist ungeimpft und die 2G-Regel ist in Bayerns Handwerkskammen bei Präsenzunterricht Pflicht.
Grüner und der ebenfalls 30-jährige angehende Maurer- und Betonbaumeister Sebastian Kusche aus dem Marktredwitzer Ortsteil Heingrün hatten deshalb bereits Ende letzten Jahres den Forchheimer Rechtsanwalt Mario Bögelein eingeschaltet. Auch eine Wathsapp-Gruppe wurde gegründet die inzwischen mehr als 340 direkt und indirekt Betroffene aus ganz Bayern, darunter 60 Meisterschüler aus 40 Betrieben, hat, die dasselbe Anliegen haben. Nämlich wieder auf die zuvor geltende 3G-Regelung bei Meisterkursen zurückzukehren.
Der Anwalt versuchte zunächst eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, schrieb Briefe an das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium. Jedoch ohne Erfolg. Wochenlang sei man auf die Kabinettssitzung vom 11. Januar vertröstet worden. Nun hat Bögelein im Auftrag seiner beiden Mandanten und 28 weiteren aktiven Unterstützern einen Eilantrag verbunden mit einer Normenkontrollklage am bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Ziel des Antrags ist es das Zutrittsverbot aufgrund der bestehenden 2G-Regelung in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug zu setzen. Nach Ansicht des Anwalts sei dieses Zutrittsverbot für Meisterschüler bei Kursen der Handwerkskammer rechtswidrig und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil für Handwerkslehrlinge nach wie vor die 3G-Regel bei Kursen der Kammer gilt. Auch dürfte spätestens seit Auftreten der Omikron-Variante unstreitig sein, das die Impfung an sich keinen ausreichenden Fremdschutz biete und daher regelmäßige Testungen einen höheren Schutz darstellen. Da die Abschlussprüfungen bereits Anfang März stattfinden werde den betroffenen Meisterschülern die wichtigste Vorbereitungszeit genommen. Werde die 2G-Regelung für die betroffenen Meisterschüler nicht umgehend aufgehoben, drohe ihnen sowohl in beruflicher wie finanzieller Hinsicht erheblicher Schaden. Und das in einer Zeit, in der das Handwerk sich bereits aus anderen Gründen in einer existenziellen Nachwuchskrise befindet.
„Vor der Einführung der 2G – Reglung haben wir Ungeimpften uns drei mal die Woche unter Aufsicht von Dozenten vor Unterrichtsbeginn getestet. Es waren Pappaufsteller auf den Tischen als Abgrenzung zum Nebenmann und es wurde permanent Masken getragen. Es gab feste Lüftungszeiten und die Pausen waren so gelegt, dass es keinen Kontakt zu anderen Kursteilnehmern auf den Gängen gab“, berichtet Maximilian Grüner, der betont, weder ein Impfgegner noch ein Corona-Leugner zu sein. Die derzeit vorhandenen Impfstoffe sieht er wie seine Mitstreiter jedoch skeptisch.
HWK-Geschäftsführer Bernd Sauer bestätigt Grüners Aufführungen, betont aber dass die Handwerkskammer verpflichtet ist die Beschlüsse der Regierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie umzusetzen.
„Unsere Lehrlinge und Meisterschüler sind uns natürlich sehr wichtig. Wir wissen, dass die Meisterschüler, aber auch unsere Ausbildungsbetriebe und Lehrlinge viel Zeit und Geld in ihre Ausbildung investieren. Jeden Tag nehmen zirka 600 Lehrlinge und Meisterschüler an Lehrgängen der Handwerkskammer für Oberfranken teil“, teilt Sauer mit.
Um einen möglichst reibungslosen Lehrgangsbetrieb zu gewährleisten, habe man deswegen seit Beginn der Corona-Pandemie ein umfassendes Infektionsschutzkonzept eingeführt, dass seitdem ständig an die aktuellen Regelungen und Beschlüsse angepasst wurde. „Durch diese Maßnahmen sind wir mit Ausnahme von Einzelfällen von Corona-Ausbrüchen bisher verschont geblieben“, so Sauer. .Als man im November erfahren habe, dass für die Meisterschulen der Handwerkskammer die 2G-Regel eingeführt wird, habe man sofort reagiert. „Wir haben als ersten Schritt die Theorieteile unserer Meisterschulen auf Online- Unterricht umgestellt. Und wir haben, soweit uns dies organisatorisch möglich war, die Praxis-Anteile unserer Meisterschulen zeitlich so weit wie möglich nach hinten verschoben, sprich in den Januar und Februar. Dies mit dem Ziel, den Meisterschülern, die noch keinen 2G-Status nachweisen konnten, möglichst viel Zeit zu geben, ihren 2G-Status noch zu erreichen“, erklärt Sauer. Die meisten Meisterschüler hätten inzwischen den 2G-Status erreicht und können ihre Meisterschulen wie geplant durchlaufen. Ohne 2G- Status können die Meisterschulen der Handwerkskammer eben nicht vollständig durchlaufen werden. Die notwendigen Praxisanteile in den Meister-Lehrgängen müssen in den Werkstätten absolviert werden, betont der HWK-Geschäftsführer.
Eingeschaltet wurde auch der Forchheimer CSU-Landtagsabgeordnete Michael Hofmann in seiner Eigenschaft als Bürgerbeauftragter. Hofmann hat sich bei der Staatsregierung für eine Übergangslösung eingesetzt damit die noch ungeimpften Meisterschüler ihre aktuell anstehenden Präsenzkurse kurz vor der Meisterprüfung noch absolvieren können. Hofmann rät aber dringend zur Impfung. Ohne 2G wird in Zukunft nicht mehr viel möglich sein, so Hofmann.
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, das er dieses Problem in die Koalition einbringen werde. Nicht das Wirtschafts-, sondern das Gesundheitsministerium mache diese Regeln, die teilweise „Haarspalterei“ seien.
„Wir investieren hier nicht gerade wenig Geld und Zeit um uns beruflich weiterzubilden, den Lohnausfall mal gar nicht mitgerechnet und halten uns privat seit Monaten zurück um uns nicht anzustecken und dann wird man vom Recht auf Bildung ausgeschlossen“, sagt Grüner für den dies nicht nachvollziehbar ist, zumal dem Gesundheitsministerium dazu gar keine Zahlen vorlägen.
Hinzu käme noch, dass viele kurz vor den Abschlussprüfungen stehen und das für diese dann auch noch die letzten Prüfungen sind zum Erhalt des Meisterbriefes. „Wir wollen weder auf Partys, noch in eine Kneipe, geschweige denn in den Urlaub. Wir wollen einfach unsere Fort- und Weiterbildungen in 3G unter Einhaltung der Masken- und Testpflicht im Präsenzunterricht abschließen, betont der angehende Zimmerermeister.
Noch dazu liegen die Krankenhaus Ampel (433) und auch die Hospitalisierungsrate (2,7) in Bayern wieder im grünen Bereich, so dass die Maßnahmen auch auf dieser Grundlage aufgehoben werden müssten, da eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr drohe. „Wir hoffen nun auf eine positive und vor allem schnelle Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes“, so Grüner.
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