Landschaftspflegeverband Forchheim bittet um Rücksichtnahme beim Rodeln
Schlittenfahren nur außerhalb von Naturschutzgebieten
Endlich hat uns nach dem lauen Dezember wenigstens der Januar ein paar Tage mit reichlich Schnee beschert. Leider ist die weiße Pracht in den vergangenen Tagen vielerorts bereits wieder verschwunden – einzig in höheren Lagen hält sich ein Flickenteppich vereister Schneereste.
Gerne möchte man den Kindern nun gönnen, noch die letzten weißen Flecken zum Rodeln auszunutzen. Zu beachten ist allerdings, dass sich nicht jeder vielversprechende Hügel fürs Schlittenfahren eignet. Insbesondere, wenn die Schneedecke bereits wieder dünner wird, nimmt die darunterliegende Vegetation Schaden.
Jeder kennt das Bild von dunklen Schlittenspuren im hellen Hang, die entstehen, wenn die Oberfläche bereits bis auf die Wiese oder blanke Erde abgenutzt ist. Ohne die schützende Schneeschicht wird hier leicht die Vegetationsdecke aufgerissen.
Ärgerlich ist das auf Privatgrund – und fatal ist es dort, wo wertvolle und seltene Lebensräume nachhaltig geschädigt werden. Im Naturschutzgebiet Ehrenbürg beispielsweise – besser bekannt unter den beiden Gipfelnamen Walberla und Rodenstein – wachsen auf den beliebtesten Rodelhängen empfindliche Magerrasen, die nur unter einer sehr dicken geschlossenen Schneeschicht sicher sind. Die aktuellen Schneeverhältnisse sind hierfür jedoch längst nicht ausreichend.
Ausgerechnet in steileren Bereichen, wo man mit dem Schlitten ordentlich Fahrt aufnimmt, werden Rohbodenstellen bei Regen leicht zu tiefen Rinnen ausgespült, die sich nur schwer wieder regenerieren können. Es ist daher ratsam, zum Rodeln auf neuen Schnee zu warten und auch dann nicht gerade ein Naturschutzgebiet anzusteuern – insbesondere, wenn es zahlreiche andere Hänge in der Region gibt, wo das Schlittenvergnügen nicht durch Schäden an der Natur teuer bezahlt wird.
Jana Wiehn (Gebietsbetreuerin für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim, Landschaftspflegeverband Forchheim e.V.)
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