Abkochanordnung für Horsdorf, Bad Staffelstein

Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Horsdorf wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.

In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse.

Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.