Landratsamt Lichtenfels informiert: Vereinspauschale kann bis zum 1. März 2022 beantragt werden
Förderung für Sportvereine
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration der außerschulische Sport auch 2022 im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird.
Grundlage hierfür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder und der sonstigen Mitglieder, das heißt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre sowie die Zahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt. Aus diesen Angaben errechnet sich die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten, wobei die Mitglieder und Lizenzen unterschiedlich gewichtet werden. Die Sportvereine sind nicht mehr verpflichtet, einen Übungsleiter mit Lizenz zu beschäftigen. Der Verein muss lediglich genügend Mitglieder, insbesondere genügend jugendliche Mitglieder haben, um die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten zu überschreiten.
Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2022. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist; ein späterer Eingang des Antrags oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Mit dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original vorzulegen (z.B. BLSV-Lizenz mit Foto, Prägepapier des BLSV). Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die den Vereinen lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können ausgedruckt werden und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber“ eingereicht werden. Da aufgrund der Corona-Pandemie Fortbildungen zur Verlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen nicht oder nur mit Einschränkungen möglich waren, sind ausnahmsweise alle Übungsleiter- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind, auch noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 förderberechtigt.
Weiterhin gelten die allgemeinen Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel Rechtsfähigkeit, Vereinssitz, Verbandsmitgliedschaft und Beitragsaufkommen, die den entsprechenden Sportförderrichtlinien entnommen werden können. Diese Richtlinien sowie weitere Informationen und der Antrag auf Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt – Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet 32 unter der Telefonnummer 09571/18-3320.
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