Update zum Stand der Coronavirus-Infektionen im Landkreis Kulmbach

Symbolbild Corona Mundschutz

Heute wurden weitere 27 positive Coronavirus-Fälle im Landkreis Kulmbach bestätigt.

Von den aktuellen Corona-Fällen fallen 126 in die letzten sieben Tage. Der 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach beträgt damit 176,4.

Aktuelle Corona-Fälle204
Fälle der letzten 7 Tage126
7-Tage-Inzidenz-Wert176,4
stationär betreut (außerhalb wohnhaft | intensiv)5 (2 | 2)
in Quarantäne352
Corona-Fälle insgesamt6.186 (+ 27)
Genesene5.852 (+ 27)
Verstorbene130 (+/- 0)

Impfungen (Stand 05.01.2022):

Summe Erstimpfungen (Impfquote)53.055 (74,28%)
Vollständig Geimpfte* (Impfquote)50.974 (71,36%)
Summe Drittimpfungen28.060 (39,28%)

* Die Zweitimpfquote wurde um zum Teil noch fehlende Impfungen mit dem Vakzin von Johnson&Johnson

ergänzt und bildet nun die Gruppe der Vollständig Geimpften ab.

Fallzahlen/Kommune

Fälle
Grafengehaig3
Guttenberg1
Himmelkron2
Kasendorf2
Kulmbach83
Kupferberg9
Ködnitz3
Mainleus32
Marktleugast8
Marktschorgast2
Neudrossenfeld12
Neuenmarkt8
Presseck8
Rugendorf1
Stadtsteinach8
Thurnau9
Trebgast10
Untersteinach1
Wirsberg1
Wonsees1
Gesamt204

Hinweise:

Schulungsmöglichkeiten zur Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltestungen in Betrieben

Das BRK Kulmbach hält Schulungskapazitäten zur Qualifizierung von Personen für PoC-Antigen-Schnelltestungen vor.

Landrat Söllner ruft weiterhin Unternehmen dazu auf, diese Schulungsangebote zu nutzen. „Firmen, die sich für die Einführung von eigenen PoC-Antigen-Schnellteststellen entscheiden, entlasten nicht nur die öffentlichen Testkapazitäten, sie investieren auch in die Flexibilität, Sicherheit und gesundheitliche Unversehrtheit ihrer Beschäftigten“, so der Landrat.

Das Angebot richtet sich an Firmen, die Testungen für Beschäftigte in ihren Betrieben anbieten wollen. Das BRK schult das von den Unternehmen angemeldete Personal, das nach der Qualifizierung berechtigt ist, Antigen-Schnelltests im betrieblichen Umfeld vorzunehmen bzw. die Durchführung von Selbsttests zu überwachen und die Ergebnisse auch schriftlich zu bestätigen.

Näher Informationen zu den Schulungsangeboten gibt die Geschäftsstelle der BRK Kreisverband Kulmbach unter 09221/97450.

Zugang zu Amtsgebäuden

Der Zugang zu den Amtsgebäuden des Landratsamtes, der Stadt Kulmbach und der Rathäuser der Städte, Märkte und Gemeinden ist seit Montag, 3. Januar 2022 nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der 3G-Regelung möglich. Die FFP2-Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher bleibt weiterhin bestehen.

Die Besucherinnen und Besucher benötigen für den Zutritt einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung.

Die Terminvergabe für das Landratsamt Kulmbach ist telefonisch, schriftlich per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe unter www.landkreis-kulmbach.de/Onlineterminvergabe möglich.

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie eine Übersicht der Pressemitteilungen und Allgemeinverfügungen im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.