Stadt Bamberg informiert: Maskenpflicht bei „sich fortbewegenden Versammlungen“

Symbolbild Corona Mundschutz

Sollten Mindestabstände nicht eingehalten werden können, ist Mund-Nasen-Schutz verpflichtend

Versammlungen sind grundgesetzlich besonders geschützt und dürfen daher auch unter den aktuellen, durch das Infektionsgeschehen weiterhin stark mitbestimmten, Rahmenbedingungen stattfinden. Allerdings muss aus infektionsschutzrechtlichen Gründen sichergestellt werden, dass zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Hausstände ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die Erfahrungen in jüngster Zeit zeigen allerdings, dass dies bei „sich fortbewegenden Versammlungen“, also Demonstrationszügen, nicht immer ausreichend umgesetzt werden konnte. Das trifft zum Beispiel auf Engstellen im Streckenverlauf zu. In Zusammenhang mit dem Auftreten der Omikron-Variante des Coronavirus und den wieder steigenden Inzidenzzahlen ist deswegen das dauerhafte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend erforderlich, so die fachliche Einschätzung des Gesundheitsamts Bamberg.

Deswegen gilt:

Die Versammlungsteilnehmer:innen und Order:innen einer sich fortbewegenden Versammlung müssen durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen. Die Maske darf nur zu Identifikationszwecken oder bei zwingenden Gründen, z.B. Redebeiträge, abgenommen werden. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Das muss vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachgewiesen werden. Dieses muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten. Möchten Teilnehmer:innen eine solche Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für sich in Anspruch nehmen, müssen sie dies vor ihrer Teilnahme an der Versammlung gegenüber der Polizei glaubhaft machen. Ihnen wird dann ein gesonderter Platz zugewiesen.