In den Bayreuther Rathäusern gilt ab Montag, 10. Januar, die 3‑G-Zugangsregelung für Besucher
Die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Aktuell ist damit zu rechnen, dass sich die Omikron-Variante des Corona-Virus stark verbreiten wird. Vor diesem Hintergrund ist die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur, also auch die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung Bayreuth sehr bedeutsam.
Daher gilt für die Rathäuser der Stadt Bayreuth neben zahlreichen weiteren organisatorischen Maßnahmen ab Montag, 10. Januar, für alle Besucher/innen und alle Externe die 3G-Regelung als Voraussetzung für den Zutritt in die städtischen Ämtergebäude. Dies bedeutet, dass alle für den Zugang zu den Rathäusern sowie zu den ausgelagerten städtischen Dienststellen wie Sportamt, Kulturamt oder Stadtgartenamt einen Nachweis darüber mit sich führen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind. Oberbürgermeister Thomas Ebersberger bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die Stadt folge damit auch einer Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums. „Mit Blick auf das hohe Ansteckungsrisiko, das mit der Omikron-Virusvariante verbunden ist, ist es sehr wichtig, die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung zu sichern. Ich hoffe sehr, dass die Lage bald wieder eine Rückkehr zur bisherigen Zugangsregelung möglich macht.“
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