Im Landratsamt Bayreuth gilt ab Montag, 10. Januar 3-G-Zugangsregelung für Besucher
Die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Aktuell ist damit zu rechnen, dass sich die Omikron-Variante des Coronavirus stark verbreiten wird. In diesem Zusammenhang ist die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen, so auch die Funktionsfähigkeit des Landratsamts sehr bedeutsam.
Im Zuge dessen gilt im Landratsamt Bayreuth neben zahlreichen weiteren organisatorischen Maßnahmen ab Montag, 10. Januar 2022, für alle Besucherinnen und Besucher und alle Externen die 3G-Regelung als Voraussetzung für den Zutritt ins Landratsamt. Dies bedeutet, dass alle für den Zugang zum Landratsamt einen Nachweis darüber mit sich führen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind.
„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass es derzeit nötig ist, diese Nachweise vorzulegen. Im Moment ist es sehr wichtig, die Funktionsfähigkeit des Landratsamts sicherzustellen. Ich hoffe sehr, dass sich die Lage bald wieder entspannt,“ so Landrat Florian Wiedemann.
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