Bamberger Rathäuser mit 3G-Regelung
Ab dem 10. Januar 2022 gilt für Besucher:innen der städtischen Rathäuser die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass nur die Personen Zutritt in die städtischen Rathäuser haben, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Schnelltests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme an 24 Stunden lang gültig, PCR-Tests sind vom Zeitpunkt der Probenentnahme an 48 Stunden lang gültig.
Schüler:innen, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen und nicht geimpft oder genesen sind, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regel nicht.
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