RathausReport der Stadt Erlangen vom 3. Januar 2022

Abholung der Christbäume

Wie die Abteilung Abfallwirtschaft der Stadt Erlangen mitteilt, beginnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung am Montag, 10. Januar, mit der Abholung der Christbäume. Sie dauert bis Freitag, 14. Januar. Die Abholung erfolgt jeweils am Tag der Biotonnenabfuhr. Die Weihnachtsbäume sind an den Abfuhrtagen bis spätestens 7:00 Uhr am Gehsteigrand gut sichtbar bereit zu legen und werden nur ohne Weihnachtsschmuck, Lametta usw. mitgenommen. Weihnachtsbäume können auch zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos an der Kompostierungsanlage abgegeben werden. Wann die Biotonnen geleert werden, kann dem Online-Abfuhrkalender entnommen werden: www.erlangen.de/abfallkalender. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.erlangen.de/abfallwirtschaft.

„3G“ und FFP2-Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Beim Besuch der Stadtverwaltung – im Rathaus und allen städtischen Dienstgebäuden – gilt die „3G“-Regel (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) sowie eine FFP2-Maskenpflicht, sofern keine strengeren gesetzlichen Regelungen greifen. Vor dem Besuch der Stadtverwaltung muss ein Termin vereinbart werden. Lediglich für den Bürgerservice im Rathaus-Erdgeschoss und die Willkommenstheke der Ausländerstelle im 2. OG ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Die Erreichbarkeiten und Kontakte der städtischen Dienststellen sind im Internet unter www.erlangen.de/rathaus abrufbar.

Wie die Stadt mitteilt, gelten Besucherinnen und Besucher als getestet, die ein negatives Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Bei der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag befreit. Bis zum 16. Lebensjahr reicht eine medizinische Maske aus.

Bei einem unmittelbaren Notfall, z.B. bei akuten Krisen in Familien und bei Kindern/Jugendlichen, wird Bürgerinnen und Bürgern, die keinen „3G“-Nachweis vorlegen können (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen), natürlich geholfen.

Weitere Informationen gibt es online unter: www.erlangen.de/coronavirus.