Behörden in Stadt und Landkreis Kulmbach mit 3G-Regel
Corona-Pandemie; Maßnahmen zum Schutz der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen
Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Omikron-Variante stark ausbreiten wird. Der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen in den verschiedensten Bereichen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, Amtsgeschäfte vollumfänglich ausüben zu können.
Die bayerischen Behörden sollen auch in den nächsten Wochen für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein und der Dienstbetrieb jederzeit aufrechterhalten werden.
Die Bayerische Staatsregierung fordert deshalb alle Behörden auf, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das Infektionsrisiko in Behörden für Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie für Beschäftigte, soweit wie möglich minimiert wird.
Die Landkreise und alle Städte, Märkte und Gemeinden werden gebeten, in gleicher Weise zu verfahren.
Der Landkreis Kulmbach, die Stadt Kulmbach und die Städte, Märkte und Gemeinden haben vereinbart, der Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung zu folgen.
Ein Zugang zu den Amtsgebäuden des Landratsamtes, der Stadt Kulmbach und der Rathäuser der Städte, Märkte und Gemeinden ist ab Montag, 3. Januar 2022 nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der 3G-Regelung möglich.
Die Besucherinnen und Besucher benötigen für den Zutritt einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung.
Die Terminvergabe für das Landratsamt Kulmbach ist telefonisch, schriftlich per E-Mail oder online unter www.landkreis-kulmbach.de möglich.
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