Stadt Bayreuth: Straßenaufbruch im Winter nur in Ausnahmefällen möglich
Wie das städtische Tiefbauamt mitteilt, sind Straßenaufgrabungen während der Wintermonate möglichst zu vermeiden. Unaufschiebbare Maßnahmen müssen vorab in einem Antrag auf Straßenaufbruch begründet werden, der an das Tiefbauamt zu richten ist. Gleichzeitig muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Straßen- und Gehwegbeläge ist daher nicht möglich. Dadurch verstärkt auftretende Straßeneinbrüche und Schlaglöcher führen zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu vermehrten Kosten.
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