Universität Bayreuth: Expertenmeinung zum Plastiktütenverbot
Zum 1. Januar 2022 tritt das Plastiktütenverbot in Deutschland in Kraft. Dann dürfen an Supermarktkassen mit wenigen Ausnahmen keine Plastiktüten mehr verkauft werden. Prof. Dr. Christian Laforsch, Sprecher des Sonderforschungsbereichs (SFB) Mikroplastik an der Universität Bayreuth, erforscht mit dem Team des SFB Entstehung, Transport und biologischen Effekte von Mikroplastik und erarbeitet neue Lösungsansätze für dieses immense Umweltproblem. Er sieht im Plastiktütenverbot vor allem einen symbolischen Schritt und betont die Notwendigkeit zu einer echten Kreislaufwirtschaft einer Vermeidung von Kunststoffmüll und einer höheren Wertschätzung von Kunststoffen. Dennoch begrüßt er die aktuellen Maßnahmen. Diese sind neben dem Plastiktütenverbot, das Verbot von Wegwerfartikeln und eine Ausweitung der Pfandpflicht, die 2022 auf sämtliche Einwegflaschen aus Plastik und Getränkedosen ausgeweitet wird.
Welchen Effekt erwarten Sie vom Plastiktütenverbot?
Christian Laforsch: Dieses Verbot hat einen starken symbolischen Charakter, denn der Umgang mit Plastiktüten ist symbolisch für unseren unsachgemäßen Umgang mit fossilen Ressourcen wie Erdöl und unseren Umgang mit dem sehr wertvollen Material Kunststoff in unserem Alltag generell. Damit dient das Plastiktütenverbot zur Bewusstseinsbildung. Es ist eine Maßnahme, die neben dem Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik, für die es umweltfreundlichere Alternativen gibt, dazu dienen soll, überflüssigen Kunststoffmüll zu reduzieren. Vor allem zielt das Verbot auf jenen Anteil des Kunststoffmülls der aufgrund von „Littering“ gehäuft in die Umwelt gelangt. Wichtig ist zu verstehen, dass Einmal-Plastiktüten nicht durch Einmal-Papiertüten und andere nur einmal verwendbare Alternative ersetzt werden sollten. Denn deren ökologischer Fußabdruck ist aufgrund der bei der Herstellung/Recycling verwendeten Chemikalien wesentlich schlechter als der von Plastiktüten. Ähnliches gilt für Stoffbeutel. Weiterhin gilt zu Bedenken, dass Kunststoffe bei sachgemäßem Umgang ein unverzichtbares Material unserer modernen Gesellschaft sind.
Bereits in den letzten Monaten haben Supermärkte nach und nach die Einweg-Plastiktüten aus dem Sortiment verbannt. Sieht man da schon Erfolge?
Ja, Plastiktüten sind im deutschen Handel zuletzt immer weniger geworden, das liegt zum einen am Bewusstsein der Konsumenten aber auch am Handel, der durch freiwillige Maßnahmen den Tütenverbrauch gesenkt und Alternativen zur Einweg-Plastiktüten getestet haben. Dennoch werden in Deutschland immer noch eine hohe Anzahl von Plastiktüten in Umlauf gebracht. Pro Bürger durchschnittlich 18 Tüten pro Jahr.
Die dünnen Plastikbeutel in der Obst- und Gemüseabteilung dürfen (noch) bleiben. Denken Sie, dass diese auch bald abgeschafft werden?
Die sogenannten Hemdchenbeutel werden aus hygienischen Gründen und aus Mangel an von den Konsumenten akzeptierten umweltfreundlichen Alternativen noch bleiben. Eine Alternative sind mehrfach verwendbare Säckchen. Einmal-Papiertüten können nicht als Alternative herhalten, da der ökologische Fußabdruck wesentlich schlechter ist als der extrem-dünnwandigen Kunststofftüten. Es muss aber gewährleistet sein, dass diese Plastiktüten nicht in die Umwelt gelangen, sondern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Im Supermarkt fällt viel mehr Plastik an als nur die Tüten an der Kasse. Ist das Verbot also nur ein Tropfen auf den heißen Stein?
Ein wichtiger Aspekt der gerne verloren geht, ist: Kunststoffe gehören in die Wertstofftonne oder in den Pfandautomaten, um diese einem ordnungsgemäßen Recycling zuzuführen. Denn Kunststoffe sind ein wertvolles Material mit teilweise hervorragenden Recyclingeigenschaften. Von ihrem ökologischen Fußabdruck sind sie durchaus nachhaltiger als nur einmal verwendete Stoff- oder Papiertüten/Verpackungen. Der in den Supermärkten selbst anfallende Müll an B2B- (Business to Business) und B2C- (Business to Consumer) Verpackungen wird in der Regel einer ordnungsgemäßen Verwertung/Recycling zugeführt. Ähnlich wie bei ToGo-Verpackungen gibt es auch hier Ansätze zu mehr Mehrweg und zu einer verstärkten Nutzung von recycelten Kunststoffen im B2B Bereich, die dringend gefördert werden sollten. Neben dem Plastiktütenverbot, dem Verbot von Wegwerfartikeln ist in Deutschland auch die Pfandpflicht, die 2022 auf sämtliche Einwegflaschen aus Plastik und Getränkedosen ausgeweitet wird, ein sinnvoller Schritt zu höheren Wiederverwertungsquoten und einer Vermeidung von Kunststoffmüll. Das Ziel muss eine Kreislaufwirtschaft sein, in der Produkte so gestaltet werden, dass sie am Ende ihrer Lebenszeit einer möglichst einfachen (Wieder-) Verwertung zugeführt werden können.
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