Landratsamt Wunsiedel informiert: Vereinspauschale 2022 bis spätestens 1. März beantragen
Sportförderung durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Der laufende Betrieb unserer Sportvereine wird durch den Freistaat Bayern und die Kommunen in Form der Vereinspauschale finanziell unterstützt. Grundlage für die Vereinspauschale sind die sog. „Mitgliedereinheiten“ der Vereine zu Beginn des laufenden Jahres. Diese setzen sich v. a. aus der Zahl der Mitglieder und der vorgelegten Übungsleiter-Nachweise der Vereine zusammen.
Die Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original oder einer Kopie inklusive der „Erklärung Lizenzinhaber 2022“ dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Sport- und Kulturförderung – Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel, spätestens am 1. März 2022 vorgelegt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an die Sportverbände sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes in Kopie beizufügen.
Es wird daraufhin gewiesen, dass grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund, dem Oberpfälzer Schützenbund oder dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldeten Mitglieder förderfähig sind.
Das Antragsformular, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel (www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) zum Download bereit. Die Formulare können auch bei Frau Ronja Wunderlich im Landratsamt (Tel.-Nr.: 09232 80-464, Fax-Nr.: 09232-809-464, E-Mail: ronja.wunderlich@landkreis-wunsiedel.de) angefordert werden.
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