Ansammlungsverbot im Landkreis Lichtenfels an Silvester und Neujahr auf öffentlichen, publikumsträchtigen Plätzen
Das Landratsamt Lichtenfels hat am 28. Dezember 2021 folgende Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht:
Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15. Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf nachfolgenden öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt:
- Stadt Bad Staffelstein: Marktplatz sowie Plateau und Felsen des Staffelberges;
- Stadt Burgkunstadt: Marktplatz;
- Stadt Lichtenfels: Gelände des Schützenplatzes und des Marktplatzes;
- Stadt Weismain: Marktplatz.
Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen, auf den genannten Plätzen haben sich unverzüglich zu zerstreuen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung – also am 29. Dezember 2021 – in Kraft. Der genaue räumlich festgelegte Bereich, in dem das Ansammlungsverbot besteht, ergibt sich aus den im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlichten Lageplänen, die Bestandteil der Allgemeinverfügung sind.
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