Ansammlungsverbot im Landkreis Lichtenfels an Silvester und Neujahr auf öffentlichen, publikumsträchtigen Plätzen

Das Landratsamt Lichtenfels hat am 28. Dezember 2021 folgende Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht:

Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15. Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf nachfolgenden öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt:

  • Stadt Bad Staffelstein: Marktplatz sowie Plateau und Felsen des Staffelberges;
  • Stadt Burgkunstadt: Marktplatz;
  • Stadt Lichtenfels: Gelände des Schützenplatzes und des Marktplatzes;
  • Stadt Weismain: Marktplatz.

Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen, auf den genannten Plätzen haben sich unverzüglich zu zerstreuen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung – also am 29. Dezember 2021 – in Kraft. Der genaue räumlich festgelegte Bereich, in dem das Ansammlungsverbot besteht, ergibt sich aus den im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlichten Lageplänen, die Bestandteil der Allgemeinverfügung sind.