Landratsamt erlässt für die Stadt Kulmbach ein Ansammlungsverbot an Silvester 2021
Allgemeinverfügung Ansammlungsverbot Silvester 2021
Die aktuelle 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in dem genannten Bereich unverzüglich zu zerstreuen.
Allgemeinverfügung Stadt Kulmbach Silvester 2021 zum Herunterladen (PDF, 220KB)
Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden legen die entsprechenden öffentlichen publikumsträchtigen Flächen fest, auf denen das Ansammlungsverbot gilt.
In Abstimmung mit allen Städten, Märkten und Gemeinden setzt das Landratsamt Kulmbach für Teile des Gebiets der Stadt Kulmbach das entsprechende Ansammlungsverbot im Wege einer Allgemeinverfügung fest.
Die Besonderheiten der Silvesternacht bringen es mit sich, dass typischerweise häufig auch spontan Ansammlungen in gelöster Stimmung auch zwischen einander zuvor fremden Personen erfolgen. So positiv spontane Freude und daraus resultierende – friedliche – spontane Feiern und Zusammenkünfte außerhalb der derzeitigen Pandemie auch sind: Unter den derzeitigen Bedingungen der Pandemie ist dieses Verhalten in besonderer Weise geeignet, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu vergrößern.
Es ist daher eine zeitlich auf den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 15 Uhr bis 1. Januar 2022 9 Uhr und örtlich auf im Einzelnen festzulegende, publikumsträchtige Plätze beschränkte Untersagung von Ansammlungen von mehr als 10 Personen erforderlich.
Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie eine Übersicht der Pressemitteilungen und Allgemeinverfügungen im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.
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