3G-Regel im Coburger Landratsamt, Jobcenter und in der Zulassungsstelle
Ab dem 01. Januar 2022 gilt im Landratsamt Coburg, in der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie im Jobcenter die 3G- Regelung auch für Besucherinnen und Besucher.
Der Zugang zum Landratsamt Coburg und die Zulassungsstelle ist damit nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich.
Alle Besucher werden beim Zutritt in die Verwaltungsgebäude auf die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) kontrolliert. Dies geschieht am Bürgerservice und dem Empfang in der Zulassungsstelle. Dort ist ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein aktueller negativer Coronatest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen. Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Hier ist lediglich ein Schülerausweis vorzulegen.
Außerdem muss zu allen persönlichen Terminen weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
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