RathausReport der Stadt Erlangen vom 23. Dezember 2021
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes: Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt
Die Stadt Erlangen hat für Teile des Stadtgebietes ein Alkoholkonsumverbot erlassen. Den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend gilt das Alkoholkonsumverbot montags bis samstags von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr am Bohlenplatz sowie im Bereich der Fußgängerzone für folgende Bereiche: Nürnberger Straße/beginnend Ecke Sedan-/Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, Hauptstraße/beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karl-, Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloß- und Marktplatz, Hauptstraße/endend Ecke Wasserturm-/Heuwaagstraße und Neustädter Kirchenplatz.
Von diesen Zeiten abweichend gilt das Alkoholkonsumverbot in der Silvesternacht vom 31. Dezember, 7:00 Uhr, bis 1. Januar, 9.00 Uhr, auf den genannten Flächen.
Die Allgemeinverfügung zum Verbot ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes vom 23. Dezember abgedruckt und kann online aufgerufen werden (www.erlangen.de/das).
Für Flächen, die in der Fußgängerzone für die Außengastronomie ausgewiesen sind, gilt das Alkoholkonsumverbot nicht.
Mehr Informationen gibt es online unter www.erlangen.de/corona.
Silvester: Feiern im öffentlichen Raum verboten
Die Stadt Erlangen appelliert angesichts der Corona-Pandemie an alle Bürgerinnen und Bürger, an Silvester Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren und die geltenden Kontaktbeschränkungen zu beachten. Feiern im öffentlichen Raum sind verboten. Aufgrund der nach wie vor angespannten Situation in den Kliniken ruft die Stadt dazu auf, auf Feuerwerkskörper komplett zu verzichten. Mit dem Abbrennen geht eine hohe Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patientinnen und Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren. Besonders von illegalen Böllern aus dem Ausland geht eine große Unfallgefahr aus. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist bundesweit verboten.
Neben dem grundsätzlichen Verbot von Feiern im öffentlichen Raum gelten an Silvester und Neujahr zusätzliche Regelungen. So sind Menschenansammlungen von über zehn Personen vom 31. Dezember, 15:00 Uhr, bis 1. Januar, 9:00 Uhr verboten. Das Verbot gilt für den Bereich der Fußgängerzone (Nürnberger Straße, beginnend Ecke Sedan-/Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, Hauptstraße/beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karl-, Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloß- und Marktplatz, Hauptstraße/endend Ecke Wasserturm-/Heuwaagstraße), Neustädter Kirchenplatz, Bohlenplatz, im Bereich des Rudeltplatzes, in der Lewin-Poeschke-Anlage, im Bereich Wöhrmühle, auf der Fuchsenwiese, auf dem Martin-Luther-Platz und dem Altstädter Kirchenplatz sowie in der Grünanlage Röthelheimpark.
Die Allgemeinverfügung zum Verbot ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes vom 23. Dezember abgedruckt und kann online aufgerufen werden (www.erlangen.de/das).
An Silvester gilt zudem das Alkoholkonsumverbot für bestimmte Bereiche der Innenstadt vom 31. Dezember, 7:00 Uhr, bis 1. Januar, 9.00 Uhr.
Mehr Informationen gibt es online unter www.erlangen.de/corona.
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