MdL Rainer Ludwig aus Kulmbach: „Einsatz hat sich gelohnt – Unternehmer und Selbständige werden nicht allein gelassen“
Selbstständige und Unternehmen können bis Ende März des kommenden Jahres finanzielle Unterstützung beantragen, um coronabedingte Umsatzeinbußen auszugleichen. Das gab Landtagabgeordneter Rainer Ludwig bekannt und bezieht sich auf den heutigen Ministerbeschluss. „Die Corona-Pandemie belastet Menschen und Wirtschaft gleichermaßen. Um einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, mussten erneut Corona-Maßnahmen getroffen werden“, so Ludwig. „Deshalb habe ich mich bereits vor Wochen für eine Auffrischung der Überbrückungshilfen eingesetzt.“
Mitte November hat FW-Landtagsabgeordneter Rainer Ludwig zahlreiche Warnrufe von der Gastronomie aus der Region erhalten und sich umgehend mit einem Brandschreiben an Staatsminister Hubert Aiwanger gewandt. Mit Erfolg: Die Corona-Hilfen wurden in der dritten Phase bis Ende März verlängert und werden nun als Überbrückungshilfen IV noch einmal deutlich erweitert. Es gibt nun einen Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung – sofern sie im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durchschnittlichen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen. „Damit erhalten betroffene Unternehmer in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung“, so Ludwig.
„Auch die Sonderregelungen für Schausteller und Marktleute sind ein wichtiges Signal an die Branche, die durch die erneuten Absagen von Weihnachtsmärkten schwer getroffen wurde“, erklärte MdL Rainer Ludwig. Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten kann der Eigenkapitalzuschuss sogar 50 Prozent betragen.
„Auch die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche wird nun für Absagen von Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert“, erklärt Ludwig: „Damit decken die Hilfen nun Ausfall- und Vorbereitungskosten und können von zahlreichen Veranstaltern und Schaustellern beantragt werden.“ Die Sonderregelung greift dabei auch rückwirkend für alle Antragsteller, die von Absagen im November und Dezember 2021 betroffen sind. „All diese Maßnahmen zeigen, dass sich Bayern massiv im Bund und auch mit eigenen finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Selbstständigen und Unternehmen sowie der Veranstaltungs- und Kulturbrache einsetzt“, so Ludwig.
In der kommenden Überbrückungshilfe IV werden zudem erstmals Selbstständige bzw. Unternehmen berücksichtigt, die nach dem 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Ab sofort werden alle Unternehmen berücksichtigt, die sich bis zum 31. September 2021 gegründet haben. „Dies ist ein wichtiges Signal, da ab sofort auch Selbstständige und Unternehmen unterstützt werden, die nach der zweiten und dritten Corona-Welle unternehmerischen Mut gezeigt haben und bisher nur über die Bayerische Corona-Härtefallhilfe unterstützt worden sind“, so Ludwig weiter. Ebenfalls wurde die Bayerische Corona-Härtefallhilfe bis zum 31. März 2022 verlängert. „Damit werden alle Antragssteller aufgefangen, die in der Überbrückungshilfe nicht antragsberechtigt sind“, betont Ludwig. Innerhalb der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe wird zusätzlich die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte abgewickelt.
Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Unternehmen und selbständige unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
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