Uehlfelder MdL Gabi Schmidt zu den beschlossenen Verbesserungen bei den Überbrückungshilfen
Freie Wähler-Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt begrüßt weiterführende Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen
„Die Corona-Pandemie belastet Menschen und Wirtschaft gleichermaßen. Um einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, mussten erneut Corona-Maßnahmen getroffen werden. Deshalb ist es richtig, dass Selbstständige und Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.“ So kommentiert Gabi Schmidt, Landtagsabgeordnete der Freien Wähler, die Verbesserungen der Überbrückungshilfen IV des Bundes sowie der Bayerischen Corona-Härtefallhilfen: „Die dabei beschlossenen Sonderregelungen für Schausteller und Marktleute sind ein wichtiges Signal an die Branche, die durch die erneuten Absagen von Weihnachtsmärkten schwer getroffen wurde.“
„Die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche wird nun für Absagen von Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert“, erklärt Schmidt: „Damit decken die Hilfen nun Ausfall- und Vorbereitungskosten für alle Weihnachtsmärkte ab und dienen als zusätzliche Unterstützung für betroffene Schausteller und Marktkaufleute.“ Die Sonderregelung umfasst dabei alle Antragssteller, die von Absagen im November und Dezember 2021 betroffen sind.
Weiter erhalten Selbstständige und Unternehmen einen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung – sofern sie im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durchschnittlichen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen. „Damit erhalten sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung“, sagt Schmidt. Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss sogar 50 Prozent – wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 erlitten haben.
Auch werden in der Überbrückungshilfe IV erstmals Selbstständige bzw. Unternehmen berücksichtigt, die vor dem 30. September 2021 gegründet wurden. Denn bisher waren nur Antragsteller berücksichtigt worden, die sich bis zum 31. Oktober 2020 gegründet hatten. „Dies ist ein wichtiges Signal, da ab sofort auch Selbstständige und Unternehmen unterstützt werden, die nach der zweiten und dritten Corona-Welle unternehmerischen Mut gezeigt haben und bisher nur über die Bayerische Corona-Härtefallhilfe unterstützt worden sind“, so Schmidt weiter.
Ebenfalls wurde die Bayerische Corona-Härtefallhilfe bis zum 31. März 2022 verlängert. „Damit werden alle Antragssteller aufgefangen, die in der Überbrückungshilfe nicht antragsberechtigt sind“, betont Schmidt. Innerhalb der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe wird zusätzlich die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte abgewickelt.
„All diese Maßnahmen zeigen, dass sich Bayern massiv im Bund und auch mit eigenen finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Selbstständigen und Unternehmen sowie der Veranstaltungs- und Kulturbrache einsetzt“, so Schmidt abschließend.
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