Mittelfranken: Polizeikontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen in der 50. Kalenderwoche
Mittelfranken (ots) – Das Polizeipräsidium Mittelfranken hält weiterhin an den flächendeckenden Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen fest. In der vergangenen Woche (13.-20.12.2021) führten Polizeibeamte aus diesem Grund erneut zahlreiche Kontrollen von Betrieben und Personen im gesamten Regierungsbezirk durch.
Wie bereits in den Vorwochen legte die Polizei bei den Überprüfungen ein besonderes Augenmerk auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Gastronomie. 1923 der insgesamt 2162 durchgeführten Kontrollen entfielen auch in den vergangenen sieben Tagen auf diese beiden Bereiche.
Im ÖPNV kontrollierten die Einsatzkräfte 1248 Personen. Die Beamten erhoben in diesem Zusammenhang bei sieben Fahrgäste, die ohne den erforderlichen 3G-Nachweis unterwegs waren, ein Verwarnungsgeld in Höhe von jeweils 55 Euro. Verstöße gegen die Maskenpflicht waren in 16 Fällen der Grund für eine Beanstandung durch die Polizei.
Bei den insgesamt 675 Kontrollen in der Gastronomie registrierte die Polizei 20 Verstöße gegen die Infektionsschutzbestimmungen. Wegen Missachtung der dort geltenden 2G-Regel schritten die Beamten in sechs Fällen gegen gastronomisches Personal sowie in drei Fällen gegen Gäste ein. Über die Bestimmungen zur Maskenpflicht setzten sich letztlich elf Personen hinweg. Bei der Hälfte der 20 Betroffenen konnten die jeweiligen Verstöße mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, die andere Hälfte der Betroffenen muss mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 250 Euro rechnen.
Seit dem 12.11.2021 führte die mittelfränkische Polizei mit regelmäßiger Unterstützung von Beamten der Bayerischen Bereitschaftspolizei insgesamt 12.664 Kontrollen durch. Die Einsatzkräfte ahndeten in diesem Zeitraum 958 Verstöße bzw. leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betroffenen ein. Eine Beendigung der flächendeckenden Kontrollmaßnahmen ist derzeit nicht vorgesehen. Das Polizeipräsidium Mittelfranken ruft aus diesem Grund weiterhin dazu auf, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.
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