Keine Menschenansammlungen zum Jahreswechsel in der Bayreuther Innenstadt

BAYREUTH – Die Stadt Bayreuth hat aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens für den Bereich der Innenstadt öffentliche publikumsträchtige Plätze und Straßen festgelegt, auf denen und in deren Umfeld im Zeitraum vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen müssen sich in diesem räumlichen Geltungsbereich unverzüglich zerstreuen. Die Stadtverwaltung hat auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Sie tritt am Dienstag, 21. Dezember, in Kraft und gilt für folgende Straßen und Plätze:
 Am Mühltürlein
 Am Sendelbach
 Badstraße
 Brautgasse
 Dammallee/Pauschenberglein
 Ehrenhof/Harmoniehof
 Frauengasse
 Fußgängerzone in der Maximilianstraße
 Hohenzollernring
 Kämmereigasse
 Kanalstraße
 Kanzleistraße
 Kirchgasse
 Kirchplatz
 La-Spezia-Platz
 Ludwigstraße
 Luitpoldplatz
 Opernstraße
 Prager Platz
 Richard-Wagner-Straße
 Schloßberglein
 Schulstraße
 Sophienstraße
 Spitalgasse
 Sternplatz
 Von-Römer-Straße
 ZOH/Hohenzollernplatz

Auf der Homepage der Stadt (www.bayreuth.de) wird eine Übersichtskarte angeboten, auf der die fragliche Zone graphisch dargestellt ist.