Kein Silvester-Feuerwerk in Bayreuths Innenstadt
Stadt erlässt erneut ein Verbot für Silvester und Neujahr – Schutz der historischen Bausubstanz vor Brandgefahr
Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erneut ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Das Verbot, das der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats im November beschlossen hat, gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit entsprechend sensiblem Baubestand, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel und den Hofgarten.
Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Samstag, 1. Januar, 24 Uhr. Es erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer entsprechenden Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen. Ein von der Stadt beauftragter privater Sicherheitsdienst wird die Einhaltung des Verbots überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Keine Menschenansammlungen in Corona-Zeiten
Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes, in Zeiten der Corona-Pandemie aber auch mehr denn je im Personenschutz. „Bei Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt entstehen erfahrungsgemäß schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen, die unter dem Aspekt einer Infektionsgefahr sehr problematisch sind. Daher hat die Stadt über den Jahreswechsel Ansammlungen mit mehr als zehn Personen in publikumsträchtigen Teilbereichen der Innenstadt untersagt. Wir appellieren an Bayreuths Bürgerinnen und Bürger, Ansammlungen in den Straßen an Silvester grundsätzlich zu vermeiden und die Abstandsregeln zu beachten“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Historische Innenstadt besonders brandempfindlich
Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen sind zudem besonders brandempfindlich. Aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich im Bereich der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.
Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass auch das Abbrennen von Silvesterböllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen verboten ist. Sie ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, auch in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof keine Feuerwerkskörper abzubrennen und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen, der ebenfalls seit Jahren unter dem Lärm von Silvesterböllern zu leiden hat.
Wer sich genauer informieren will, in welchen Straßenzügen der Innenstadt das Böllerverbot gilt, kann dies auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de tun. Dort findet sich ein detaillierter Lageplan.
Neueste Kommentare