iKratos informiert: „Was ändert sich 2022 bei Photovoltaik und Co.?“

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Photovoltaik

Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für einen Batteriespeicher mit Installation einer Photovoltaikanlage wird auch 2022 weitergeführt. Jeden ersten Werktag des Monats werden um 08:00 Uhr die Anträge mit einem begrenzten Kontingent freigeschalten. Beachten Sie auch die Hinweise dazu auf der Homepage, falls die Seite nicht funktionert: https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm/pvspeicher.html

Die Einspeisevergütung liegt derzeit, für Photovoltaikanlagen unter 10 kWp, bei 6,93 ct pro Kilowattstunde. Für Januar 2022 wird die Einspeisevergütung bei 6,83 ct/kWh liegen. Es wird erwartet, dass die Einspeisevergütung 2022 im Monat um bis zu 0,1 ct sinkt. Und könnte somit Ende des Jahres vielleicht schon bei unter 6 ct/kWh liegen.

Kommt die Solarpflicht, und wenn ja für wen? Das ist eine Frage, die 2021 nicht komplett geklärt werden konnte und uns somit auch 2022 noch beschäftigen wird. In Bayern wurde das Klimaschutzgesetz überarbeitet und somit eine Solarpflicht für Gewerbe eingeführt. Eine Solarpflicht für Privathäuser obliegt der neuen Bundesregierung.

Aktuell liegt dem EU-Parlament ein Gesetzesentwurf vor, der dafür sorgen könnte, dass Photovoltaikmodule für Privathäuser und auf Gebäuden des öffentlichen Interesse von der Mehrwertsteuer befreit werden, oder einen geringeren Mehrwertsteuersatz erhalten. Zusammen mit dem Liebhabereiwahlrecht für PV-Anlagen mit bis zu 10 kWp, wären dann diese Photovoltaikanlagen (nahezu) steuerfrei. Wenn das EU-Parlament zustimmt, obliegt es den Mitgliedsstaaten inwiefern Sie es umsetzen.

Schauen Sie sich hierzu doch mal dieses Video von „gewaltig nachhaltig“ an.

Wärmepumpe

Hier gibt es zum Glück keine Änderungen, dass bedeutet das Wärmepumpen weiterhin mit bis zu 45 % durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier: https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/foerderung/bafa-foerderung-fuer-waermepumpen/

Elektromobilität

Aufgrund der Corona-Krise wurde der Bundesanteil am Umweltbonus durch die sogenannte „Innovationsprämie“ verdoppelt. Diese Verdopplung wurde nun auch für das Jahr 2022 verlängert. Das bedeutet, dass Elektro-Autos eine Förderung von bis zu 9.000 Euro und Plug-in-Hybride eine Förderung von bis zu 6.750 Euro erhalten.

Die KfW fördert nach wie vor Ladestationen, nun aber für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen von Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen, die zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten genutzt werden. Mehr Informationen und den Förderantrag finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

Egal um welches Thema im Bereich erneuerbare Energien es sich handelt, wir werden Sie auch 2022 gerne auf dem Laufenden halten.

Wir erarbeiten Lösungen!

Haben Sie noch Fragen, möchten sich informieren oder informieren lassen? Dann kommen Sie doch gerne, nach telefonischer Anmeldung unter 09192-992800, bei uns im Büro in der Bahnhofstraße 1 in 91367 Weißenohe vorbei. Derzeit bieten wir Ihnen gerne zusätzlich Beratungen per Video an.

Wir sind von Montag – Freitags von 8 – 16 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönlich für Sie da.

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