Sonderregelung für Einfahrt in die Bayreuther Fußgängerzone
In der Fußgängerzone der Bayreuther Innenstadt ist der Lieferverkehr montags bis samstags nur von 17.30 bis 10.30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist diese grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten und eine Einfahrt verboten. Um die Gastronomen insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Weihnachtsfeiertage zu unterstützen, räumt die Stadt Bayreuth, wie bereits beim letzten Lockdown, die Möglichkeit ein, ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen in die Fußgängerzone einzufahren um vorbestelltes Essen abzuholen. Die Kundinnen und Kunden der Gastronomie können nun am Restaurant vorfahren, die Speisen abholen und müssen dann ohne weitere Verzögerung wieder ausfahren. Es wird ein Abstellen des Fahrzeuges bis zu 15 Minuten toleriert. Die Regelung gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2022. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.
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