Neu beim ZBFS in Bayreuth: Online-Antrag für Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung
Menschen mit Behinderung sollen im Arbeitsleben die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderung haben. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt das in Bayreuth angesiedelte Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) schwerbehinderte Menschen im Arbeits- und Berufsleben auch mit finanziellen Leistungen. Diesen Antrag können die Menschen mit Handicap jetzt auch online stellen.
„Das Inklusionsamt im ZBFS hat im Jahr 2020 Leistungen in Höhe von 6,13 Millionen Euro an Menschen mit Behinderung ausbezahlt und somit direkt die Teilhabe am Arbeitsleben gefördert“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS. „Das Inklusionsamt sorgt dafür, dass behinderte Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbständige ihr Potenzial voll ausschöpfen können.“
Das Inklusionsamt unterstützt schwerbehinderte Menschen u. a. bei
- Technischen Hilfen, die am Arbeitsplatz benötigt werden, um so die beruflichen Aufgaben erfüllen zu können,
- Arbeitsassistenzen als arbeitsbezogene, personale Hilfestellung für Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf,
- Hilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz oder
- beruflichen Weiterbildungen.
„Gerade bei Leistungen, die Menschen mit Behinderung selbst benötigen, ist es wichtig, den Zugang auch einfach und unkompliziert zu gestalten“, erläutert Walter Oertel, Leiter des Inklusionsamtes im ZBFS, und ergänzt: „Mit dem seit heute verfügbaren Online-Antrag ist das Verfahren für die Anwender nutzergeführt und so schneller und einfacher.“
Den Online-Antrag für finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen finden Sie hier:
https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/inklusionsamt/antragsformulare/index.php#Schwerbehinderte
Das Inklusionsamt finanziert seine Leistungen, die direkt an Menschen mit Behinderung fließen, sowie weiteren Maßnahmen der Begleitenden Hilfe, aus der Ausgleichsabgabe. Ausgleichsabgabe müssen diejenigen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bezahlen, die eine Beschäftigungsquote von fünf Prozent für behinderte Menschen nicht erfüllen.
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