Landratsamt Bamberg ordnet Wiederaufnahme der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest (Vogelgrippe) an

Aufgrund des dynamischen Geflügelpestgeschehens in Norddeutschland werden ab sofort auch in Bayern wieder verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden haben Allgemeinverfügungen erlassen, in denen folgende Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände festgelegt sind: das unbefugtes Betreten von Geflügelhaltungen ist verboten und das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften ist erforderlich. Ab sofort sind Geflügelausstellungen- und märkte sowie das Füttern von Wildgeflügel nicht mehr erlaubt. Das Fütterungsverbot betrifft freilebendes Wassergeflügel, Greifvögel und Hühnervögel – Singvögel dürfen weiterhin gefüttert werden! Durch die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass Nutzgeflügel nicht im Freien gefüttert und getränkt wird, da durch Futterreste v.a. im Winter Wildvögel angelockt werden, die möglicherweise infiziert sind.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt darauf hin, dass Speisereste nicht an Nutzgeflügel verfüttert werden dürfen. Durch virushaltige Fleisch- und Wurstwaren kann die Geflügelpest auch ohne Tierkontakt in Nutzgeflügelbestände getragen werden. Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutztierbestand hätte weitreichende Konsequenzen für die ganze Region.

Das Verfütterungsverbot von Speiseabfällen gilt im Übrigen auch für Schweinehalter, da auch hier die Gefahr der Übertragung von Seuchenerregern (Afrikanische bzw. Klassische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit) groß ist. Gerade in Zeiten der Afrikanischen Schweinepest ist hier größte Vorsicht geboten.

Bitte beachten Sie: alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, sind beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Zum Geflügel zählen hierbei Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Abgesehen von der konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind dem zuständigen Veterinäramt vermehrte Verendungsfälle im Hausgeflügelbestand sowie vermehrt verendete Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) mitzuteilen.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und auffällige Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg (www.landkreis-bamberg.de) veröffentlicht.