Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. Dezember 2021
1. Staatsregierung betrachtet Höchststände bei Inflation in Deutschland und Europa mit Sorge
Die Inflation in Deutschland erreichte im November 2021 mit 5,2 Prozent den höchsten Wert seit Juni 1992. In der Eurozone lag die Teuerungsrate im November bei 4,9 Prozent, dem höchsten Wert seit Bestehen der Währungsunion. Aktuelle Konjunkturprognosen gehen auch im kommenden Jahr von einem spürbaren Anstieg der Verbraucherpreise aus. Durch die Inflation werden ersparte Reserven stark entwertet. Bürgerinnen und Bürger müssen sich einschränken und verlieren deutlich an Kaufkraft.
Bislang lässt die EZB jedes klare Signal vermissen, dass sie die Inflationsgefahren ernst nimmt und ihr Preisstabilitätsmandat erfüllen will. Angesichts dieser Entwicklungen fordert Bayern die Bundesregierung auf, die Bürgerinnen und Bürger durch gezielte Maßnahmen steuerlich zu entlasten. Reale Einkommensverluste durch die Auswirkungen der kalten Progression müssen durch einen jährlichen Ausgleich bei der Lohn- und Einkommensteuer verhindert werden. Auch gilt es, vorhandene Altersvorsorge- und langfristige Sparformen durch steuerliche Vorteile zu fördern. Neben einer Entlastung bei den Stromkosten sollten auch die Energiesteuersätze für Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin spürbar abgesenkt werden, um insbesondere Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen zu unterstützen.
Darüber hinaus sieht die Staatsregierung in der Schuldenbremse einen elementaren Grundpfeiler für nachhaltige öffentliche Finanzen. Der Freistaat verweist auf die Notwendigkeit bindender Fiskalregeln und lehnt verfassungsrechtlich fragwürdige Umgehungen der Schuldenbremse strikt ab. Ebenso spricht sich Bayern entschieden gegen eine Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Europa aus. Bei den aktuellen Initiativen im Zusammenhang mit mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft hält die Staatsregierung unverhältnismäßige Bürokratieanforderungen und eine unzureichende Berücksichtigung von Brückentechnologien – wie die Stromerzeugung mittels Erdgas – nicht für zielführend. Angesichts der anhaltenden Debatte um eine Europäische Einlagensicherung widerspricht die Staatsregierung auch weiterhin einer Zwangsvergemeinschaftung von Bankenrisiken.
2. Staatsregierung bringt Bayerische Sonderhilfe für Weihnachtsmärkte auf den Weg – Corona-Härtefallhilfe im Freistaat verlängert
Die pandemiebedingte Absage von Weihnachtsmärkten hat vor allem Marktkaufleute und Schausteller stark getroffen. Die Staatsregierung hat deshalb die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf den Weg gebracht, deren Eckpunkte das Kabinett bereits am 3. Dezember 2021 beschlossen hatte. Der Freistaat zahlt zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro für die Monate November 2021 bis März 2022. Die Antragstellung soll zeitnah starten. Die Bayerische Sonderhilfe wird als Teil der Bayerischen Härtefallhilfen abgewickelt, die der Ministerrat heute bis zum 31. März 2022 verlängert hat.
Daneben haben die jüngsten infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen den Bund veranlasst, die Überbrückungshilfe anzupassen:
- In der derzeit laufenden Überbrückungshilfe III Plus wird Hilfe nun auch im Fall freiwilliger Betriebsschließungen gewährt, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist.
- Zudem wird die Überbrückungshilfe als Überbrückungshilfe IV bis März 2022 verlängert. Der Ministerrat begrüßt dabei insbesondere die Fortführung des Eigenkapitalzuschusses einschließlich der Verbesserung, dass Schausteller, Marktkaufleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 50 Prozent erhalten können, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen. Damit erhalten Marktkaufleute und Schausteller neben dem aus Landesmitteln zur Verfügung gestellten Unternehmerlohn zusätzliche Unterstützung.
- Außerdem wird die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche verlängert, die nunmehr auch Ausfall- und Vorbereitungskosten für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 abdeckt.
- Die Überbrückungshilfe IV kann nun auch von Selbständigen bzw. Unternehmen beantragt werden, die vor dem 30. September 2021 ihre Tätigkeit erstmals aufgenommen haben bzw. gegründet wurden.
Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022, Anträge für die Überbrückungshilfe IV bis 30. April 2022 gestellt werden.
Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass der Bund die Förderhöchstquote bei der Überbrückungshilfe IV von bisher 100 Prozent auf 90 Prozent senken wird. Aus Sicht der Staatsregierung ist das angesichts der derzeitigen Lage das falsche Signal an die betroffenen Unternehmen.
3. Teststrategie in der Kindertagesbetreuung wird verlängert / Mehr Flexibilität für Träger und Einrichtungen bei der Durchführung von PCR-Pooltests
Solange Kinder unter fünf Jahren nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, spielen regelmäßige Testungen von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesbetreuung eine herausragende Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Staatsregierung verlängert deshalb das Förderprogramm zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung über den Winter hinaus bis zum Ende des Kita-Jahres am 31. August 2022. Damit ist die Kindertagesbetreuung dauerhaft gut aufgestellt. Gleichzeitig erhalten alle Beteiligten langfristige Planungssicherheit.
Gleichzeitig erhöht Bayern die Flexibilität bei der Einführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung. Durch eine Dezentralisierung der Organisation können nun auch Träger und Gemeinden auf eigenen Wunsch und in eigener Verantwortung Pool-Tests durchführen und erhalten die Kosten pauschal erstattet.
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