Einreise aus Omikron-Virusvariantengebieten – Was muss man beachten?
München/Erlangen – Einreisende aus Virusvariantengebieten haben vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Um eine weitere Ausbreitung der Omikron-Variante möglichst zu verhindern, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege strenge Regeln für Reiserückkehrer aus diesen Gebieten festgelegt: Wer nach dem 28. November nach Bayern eingereist ist und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Omikron-Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich bei der Einreise auf dem Luftweg bereits vor, bei Einreise auf dem Landweg bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Testung testen zu lassen und abzusondern.
Es gilt eine 14-tägige Quarantäne sowie eine verpflichtende PCR-Testung jeweils an Tag 5 und Tag 13 der Absonderung – unabhängig vom Impfstatus. Die Quarantäne kann nicht verkürzt werden. Um eine unkomplizierte Anordnung zu ermöglichen, hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt eine Allgemeinverfügung zur Einreise aus Omikron-Virusvariantengebieten erlassen. Diese wird im Amtsblatt unter erlangen-hoechstadt.de/verwaltung/amtsblatt/ veröffentlicht.
WAS BEI TESTUNGEN GILT
Die Testungen sollen vorrangig im lokalen Testzentrum des ASB am Großparkplatz, Parkplatzstraße 1, 91052 Erlangen nach entsprechender Terminvereinbarung und unter Hinweis auf die Einreise aus Omikron-Virusvariantengebieten erfolgen. Alternativ werden auch Testungen durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen akzeptiert. Diese sind vorab über die Einreisequarantäne zu informieren. Das Staatliche Gesundheitsamt weist darauf hin, dass anfallende Kosten für die Testungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch die zu testenden Personen selbst zu tragen sind. Um zum Ort der Testung und anschließend bis zur Beendigung wieder auf direktem Weg in die Quarantäne zu gelangen, gilt die Vorgabe, möglichst auf Massenverkehrsmittel zu verzichten und eine FFP2-Maske zu tragen.
Für die genannten verpflichtenden Testungen gilt keine Altersbeschränkung. Demnach sind hier auch Einreisende aus Omikron Virusvariantengebieten unter 12 Jahren – anders als sonst im Rahmen der Coronavirus-Einreiseverordnung- zur Testung verpflichtet.
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