IHK Oberfranken fordert sofortige Beendigung der 2G-Regel im Einzelhandel
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regelung im stationären Einzelhandel Niedersachsens außer Vollzug gesetzt. Dieses höchstrichterliche Urteil aus Niedersachsen hat Signalwirkung bis nach Bayern, betonen die Bayerischen Industrie- und Handelskammern in einem Statement.
„Aus vielen persönlichen Gesprächen und Telefonaten mit Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern wissen wir, dass bei vielen das Weihnachtsgeschäft nicht zufriedenstellend verläuft“, so Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth. Die derzeitige 2G-Regelung hält viele Kunden vom Einkauf in Ladengeschäften ab. Rückmeldungen berichten von bis zu zwei Drittel Umsatzverlust. Allein die Prüfungen sind ein Kostenfaktor, der sich unmittelbar auswirkt. Für viele Händler ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Handel derzeit nicht umsetzbar.
Hohenner: „Aus unserer Sicht sollten schnellstmöglich wieder alle Ladengeschäfte uneingeschränkt öffnen dürfen, natürlich mit Masken, Abstand und Hygienekonzept. Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, warum in einem Geschäft die 2G-Regelung gilt und in einem anderem mit ähnlichem Sortiment nicht.“ Die Sicherheit von Kunden und Personal müsse natürlich auch weiterhin gegeben sein.
Die Richter am Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatten am Donnerstag die angeordnete 2G-Regelung im Einzelhandel für Niedersachsen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Gericht erklärte es für unzulässig, dass nur Geimpfte und Genesene in Geschäften des nichttäglichen Bedarfs einkaufen durften. Die Maßnahme sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, urteilten die Richter. „Die 2G-Regelung sorgt für unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel“, kritisiert auch BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz. Hohenner ergänzt: „Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit höchstem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.“ Hier gehe es um Chancengleichheit für die einzelnen Ladengeschäfte.
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