Neue Kulmbacher Corona-Regelungen für Hallenbad und Eisbahn ab dem 15.12.2021

Die Stadtwerke Kulmbach freuen sich unseren Besuchern der Bäder und der Eisbahn trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ein ansprechendes Angebot in den Freizeitanlagen bieten zu können. Ab dem 15.12.2021 gelten die Anpassungen der 15. BaylfSMV auf der Eisbahn und im Hallenbad.

Eisbahn

In Abstimmung mit dem Landratsamt gilt die Eisbahn Kulmbach als Outdoor-Einrichtung nach der 15. BaylfSMV. Dies bedeutet, dass für das Eisstadion ab dem 15.12.2021 bis auf weiteres 2G gilt und kein zusätzlicher Test für den Besuch mehr erforderlich ist. Die Ausnahmeregelung zur 2G-Regelung für minderjährige Schüler wurde bis zum 12.01.2022 verlängert. Die Besucherbegrenzung von 100 Personen bleibt bestehen.

Hallenbad

Für das Hallenbad gilt als Indoor-Einrichtung weiterhin die 2G plus – Regelung. Ab dem 15.12.2021 müssen Personen, die bereits 15 Tage vor dem Badbesuch eine „Boosterimpfung“ (3. Impfung) erhalten haben, keinen zusätzlichen Test mehr vorlegen. Änderung der Regelungen zu den Öffnungs-/Laufzeiten auf der Eisbahn Kulmbach:

Aufgrund der Regelungen aus der BaylfSMV und der Anregung vieler Kunsteisbahnbesucher werden die Stadtwerke ab dem 17.12.2021 auf der Eisbahn Kulmbach wieder Laufzeiten einzuführen. Durch die zeitliche Begrenzung der Nutzungsdauer soll einer größeren Anzahl von Besuchern die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv in den Wintermonaten auf der Eisfläche zu bewegen.

Wir versprechen uns durch die Einführung von Laufzeiten auch eine Entzerrung des starken Besucherandrangs am Eisstadion und dadurch einen besseren Gesundheitsschutz aller Besucher in dieser Corona-Pandemie.