Coburger Ordnungsamt entfernt Warnbaken in den Hindenburgstraße

Warnbaken in den Hindenburgstraße
Warnbaken in den Hindenburgstraße

Das Ordnungsbereich wird in dem Bereich verstärkt kontrollieren

Das Ordnungsamt hatte in der Hindenburgstraße, auf Höhe der Apotheke, Warnbaken aufgestellt, um Fußgänger zu schützen. Diese wurden an der Stelle massiv durch parkende Autos behindert. Insbesondere Familien mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer*innen mussten häufig die Straßenseite wechseln.

Leider haben die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes festgestellt, dass die Autos zwar nicht mehr auf dem Gehweg, dafür aber auf offener Straße parkten – und damit den Verkehr massiv beeinträchtigten. Und das wenige Meter von einem Parkhaus entfernt. Um den Verkehrsfluss zu sichern, werden die Baken entfernt. Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes werden den Bereich nun engmaschig kontrollieren – und Falsch-Parken von der ersten Minute an mit einem Strafzettel ahnden.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Die Logik verstehe, wer will:

    Falschparker/innen auf dem Gehweg behinderten den Verkehrsfluß und die Sicherheit der Fußgänger/innen. Wenn die Warnbaken, die dies verhindern soll(t)en, wieder entfernt werden, kann das nur heißen: Die Behörde riskiert bewußt Unfälle mit Verletzten, wenn nicht Schlimmeres, um flüssiges Autofahren zu gewährleisten.

    An eine dauerhaft engmaschige Überwachung glaubt niemand. Sobald die Zahl der Falschparker/innen (erfahrungsgemäß vorübergehend) sinkt, wird die Überwachung eingestellt resp. stark zurückgefahren – und die alten Zustände sind bald wieder erreicht.

    Niemand, von den eigenen Vorgesetzten abgesehen, hindert Ordnungsamt und Polizei, die Falschparker/innen auf der Fahrbahn zu verwarnen. Hier sollte sogar das – eigentlich auf dem Gehweg ebenfalls angebrachte – Abschleppen juristisch leichter durchzusetzen sein. Nicht einmal ein Halteverbotsschild ist erforderlich. Denn die Richtungspfeile in den Fahrspuren beinhalten die Regelung schon (Anlage 2 zur StVO – Vorschriftzeichen, Abschnitt 9 – Markierungen: Pfeilmarkierungen).