Amtsgericht Bamberg verurteilt „Stalker“ zu Haftstrafe

Symbolbild Justiz

Ein 34-jähriger Syrer verfolgt seine Gattin und die gemeinsamen vier Kinder. Obwohl er sich ihr gar nicht hätte nähern dürfen. Dann trifft er sie am gleichen Tag „ganz zufällig“ mitten in Bamberg. Obwohl er ein Verbot gab, mit der Frau Kontakt aufzunehmen. Am Amtsgericht Bamberg nahm man nun die 31-jährige Ehefrau in Schutz und verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe.

Eine junge Frau aus Syrien, nennen wir sie Maryam, und ihre Kinder stehen an der Haltestelle unweit ihrer Wohnung. Da nähert sich ihr Noch-Ehemann. Er spricht erst sie und dann die Kleinen an. Als sie mit dem Bus zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) fahren, folgt ihnen der Mann mit seinem Wagen. Dort versucht er noch einmal sein Glück – wieder vergeblich. Maryam und ihr Anhang steigen in das nächste Gefährt. Einige Stunden später ist Maryam mit den Kindern am Sams-Spielplatz auf der Erba-Insel. Alle freuen sich, bis plötzlich wieder er auftaucht. Angeblich hat er gerade beruflich in der Gegend zu tun, hat die Familie ganz zufällig gesehen. Sie bittet ihn mehrfach, sie in Ruhe zu lassen. Das macht er aber erst, als sie bei der Polizei anruft und um Hilfe bittet.

Dabei ist die wenige Wochen zuvor erlassene einstweilige Anordnung des Familienrichters Matthias Schmolke nach dem Gewaltschutzgesetz doch eindeutig. Der Noch-Ehemann darf sich Maryam nicht nähern. Im Gegenteil: Sobald man zufällig aufeinandertrifft muss er sich sogar entfernen – und zwar sofort. Anrufen, irgendwelche Mails schreiben oder chatten ist auch nicht erlaubt. Sie soll in Ruhe ihr Leben leben können, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass er vor der Türe steht. Schließlich könnte die Situation ja auch eskalieren. „Von meinem Mandanten geht keine Gefahr für Maryam aus,“ beteuerte Rechtsanwältin Mareen Basler aus Bamberg. Er habe kein Interesse, seiner Noch-Ehefrau zu schaden. Er wolle nur seine Kinder sehen.

Wie sich im Laufe des Prozesses herausstellt, ist der Noch-Ehemann ein unbelehrbarer Wiederholungstäter. „Er scheint sich um Regeln nicht zu kümmern,“ meinte Staatsanwalt Frank Dietze. Schon zwei Mal zuvor hat der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte das Amtsgericht Bamberg von innen gesehen. Erst gab es eine Geldstrafe, dann eine Bewährungsstrafe, nun also eine Gefängnisstrafe. Womit auch die Bewährung aus dem letzten Urteil widerrufen zu werden droht. Doch damit sit der Ärger für ihn noch lange nicht vorbei. Einige Tage vor dem Verfahren hat es schon wieder eine Strafanzeige gegeben. „Plötzlich war er wieder da und wollte, dass die Kinder bei ihm übernachten,“ so Maryam. Nun wolle sie die Scheidung. Die dafür erforderlichen Unterlagen seien gerade beim Übersetzer.

Sein einziges Argument sind die gemeinsamen vier Kinder zwischen drei und elf Jahren, die er gerne sehen würde. Was auch möglich wäre. Im Rahmen eines begleiteten Umgangs bei der Caritas Bamberg könnte der Noch-Ehemann regelmäßig den Nachwuchs sehen. Das fände auf neutralem Boden unter Aufsicht statt, so dass sich keine Seite Sorgen zu machen bräuchte. Freilich hat er sich seit Monaten nicht darum gekümmert. Dafür betont er mit einigem Überschwang: „Ich weine jeden Tag. Mein Herz schlägt für meine Kinder.“

Maryam selbst hat nach eigener Aussage keine Angst vor ihrem Noch-Ehemann. Dabei hätte sie nach den früheren Bedrohungen und Beleidigungen allen Grund dazu. Sie sorgt sich nur, dass sie „nach islamischer Manier“ angegangen werden könnte, wie ein Polizeibeamter erklärte. Der Ordnungshüter musste im Gerichtssaal auch gleich tätig werden. Auf Anordnung des Staatsanwaltes Frank Dietze wurde das Smartphone des Angeklagten sichergestellt, um es wegen neuer Vorwürfe auszuwerten.

Am Ende verurteilte Strafrichter Florian Kratzer den Angeklagten wegen zweier Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz zu sechs Monaten Gefängnis – ohne Bewährung. „Es ist menschlich verständlich und nachvollziehbar, dass Sie Ihre Kinder sehen wollen, aber nicht auf diese Weise.“ Allerdings sei es besorgniserregend, dass der Angeklagte nur zwei Monate nach dem letzten Urteil, übrigens auch bei Strafrichter Kratzer, nun schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sei. „Wenn man doch weiß, was auf dem Spiel steht.“