Bayreuther Sanierungsgebiet St. Georgen und Insel wird verkleinert

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Unterlagen zum Geltungsbereich und den Sanierungszielen können nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende November eine Verkleinerung des Sanierungsgebietes „F“ St. Georgen und Insel beschlossen. Die entsprechenden Satzungen über die förmliche Festlegung dieses Sanierungsgebietes aus den Jahren 2003 und 2010 werden daher in Teilbereichen aufgehoben. Das verkleinerte Sanierungsgebiet wiederum wurde vom Stadtrat bestätigt.

Für das verbliebene Areal wurden folgende Sanierungsziele beschlossen:

  • Sanierung und Instandsetzung von (historischen) Gebäuden in der Inselstraße und Hinter der Kirche.
  • Qualitätsvolle Gestaltung von Baudenkmälern und deren Umfeld. Das historische Erbe soll weiterhin stabilisiert, repariert, beleuchtet und zugänglich gemacht und damit wieder ins Bewusstsein unserer Zeit zurückgeholt werden.
  • Schaffung beziehungsweise Ergänzung der öffentlichen Grün- und Freiflächen für verschiedene Zielgruppen und Generationen unter anderem durch Vernetzung auch kleinerer Grünflächen im Quartier und/oder grüner Trittsteine im Straßenraum und auf Plätzen.
  • Erhalt, Ergänzung und sensible Nutzung der brachliegenden Flächen entlang der Bahntrasse.
  • Förderung von kleineren Initiativen im Bereich der Grünflächengestaltung und –nutzung.
  • Entsiegelung von Freiflächen beziehungsweise Schaffung von versickerungsfähigen Belägen (z. B. bei Stellplatzanlagen).
  • Aufwertung und Verkehrsberuhigung zentraler Straßen- und Platzräume beziehungsweise –abschnitte.
  • Pflege, Ergänzung und Gestaltung von Wegen und Übergängen (Fuß- und Radwegenetz).
  • Förderung der Vernetzung von Verkehrsmitteln durch neue Mobilitätsangebote.
  • Aufwertung beziehungsweise Sicherung von städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen, möglichst sozialen (Nach)-Nutzungen für nicht genutzte Gewerbeflächen.
  • Förderung von innovativen Wohnformen und -projekten in Kombination mit gewerblichen oder/und sozialen Nutzungen (Haus- und Wohngemeinschaften, Clusterwohnen).
  • Ergänzung der gemeinwohlorientierten Einrichtungen für alle Generationen.
  • Stärkung örtlicher Initiativen.
  • Förderungen der Verbindungen und des Austauschs mit den Nachbarquartieren (Burg, Hammerstatt).
  • Ergänzung der gemeinwohlorientierten Einrichtungen für alle Generationen.

Unterlagen und Übersichtspläne zum neuen, verkleinerten Sanierungsgebiet sowie zu den von der Teilaufhebung der alten Satzungen betroffenen Grundstücken samt einschlägiger Vorschriften können beim Stadtplanungsamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Dort erhalten Betroffene und Interessierte montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr weitere Auskünfte. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur ein eingeschränkter Publikumsverkehr im Stadtplanungsamt stattfindet. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 wird daher gebeten. In allen städtischen Gebäuden gilt die FFP-2-Maskenpflicht für Besucher/innen.