Ebermannstadt: Die Kommunen der ILE Fränkische Schweiz Aktiv berichten über den aktuellen Stand des Kernwegenetzkonzepts
Die Gemeinden der ILE Fränkische Schweiz AKTIV haben in ihrer letzten Mitgliederversammlung vom 22.11.21 beschlossen, bei der weiteren Erarbeitung des Kernwegenetzkonzeptes die neue „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung landschaftsplanerischer Aspekte“ anzuwenden. Mit dieser Richtlinie erhalten die Kommunen weiterführende Empfehlungen zur Umsetzung und Darstellung landschaftspflegerischer Aspekte sowie artenschutzrechtlicher Regelungen. Diese fließen Weg für Weg in das Gesamtkonzept für ein „Ländliches Kernwegenetz“ ein. Der Beschluss ist ein weiteres Bekenntnis der beteiligten zehn Kommunen zu einer umweltverträglichen Konzeption möglicher Kernwege.
Ziel des Kernwegenetzkonzeptes ist der bedarfsgerechte Ausbau der wichtigsten Gemeindeverbindungsstraßen sowie der öffentlichen Feld- und Waldwege zur Unterstützung des landwirtschaftlichen Verkehrs. So wie alle Straßen müssen auch ländliche Wegenetze regelmäßig ertüchtigt werden. Gerade im ländlichen Raum stellen sie einen wichtigen Bestandteil der Infrastruktur dar. Viele Wege sind aufgrund ihres Alters schlichtweg verbraucht und weisen teils erhebliche Schäden auf. Ein gut funktionierendes ländliches Wegenetz ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Landwirte weiterhin ihre Flächen bewirtschaften können.
Die sog. Kernwege sollen das bestehende Netz an übergeordneten Straßen verdichten und müssen eine gemeindegebietsübergreifende Erschließungsfunktion erfüllen. Der Ausbau der Kernwege ist nicht ausschließlich mit einer asphaltierten Tragschicht von 3,5 m Breite und bis 11,5 t Achslast vorgesehen. Vielmehr betont das Amt für Ländliche Entwicklung, dass der Ausbau der Wege „bedarfsgerecht“ erfolgen soll, weil landschaftsplanerische Aspekte in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden. In der Konzeptionsphase wurden nun die in Frage kommenden Wegeverbindungen identifiziert und in jeder Gemeinde mit den relevanten Schlüsselpersonen (Landwirte, BBV-Ortsobmänner, Wegepflegeverbände, Naturschutzvertreter etc.) erörtert. Im Juli haben sieben Ortstermine dazu stattgefunden. Ende Oktober fanden die ersten Abstimmungsgespräche mit den Naturschutzbehörden statt.
Sowohl die Untere Naturschutzbehörde (UNB), als auch die Höhere Naturschutzbehörde (HNB) folgten überwiegend den Vorschlägen aus den Ortsterminen. Als nächster Schritt erfolgen die bautechnische Erfassung der geplanten Wege und die Erstellung einer Karte. Die Karte erhalten die Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme. Das sind im Einzelnen: AELF, BBV, HNB, StBA, UNB, Wanderverband Fränkische Schweiz, WWA. Für das Gebiet der ILE Fränkische Schweiz AKTIV ist kein einziger Lückenschluss geplant.
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