ZBFS Bayreuth: neue Online-Anträge des Inklusionsamtes

Mit dem Antrag für Arbeitgeber auf Leistungen aus der Ausgleichsabgabe ist bereits der vierte Antrag des Inklusionsamtes im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) online. Das Inklusionsamt hat im Jahr 2020 Leistungen in Höhe von 55,5 Millionen Euro an die Arbeitgeber ausbezahlt, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Neu: Arbeitgeber in Bayern können diesen Antrag dafür jetzt auch online stellen.

„Eine gute Personalstruktur mit starken Mitarbeitern kann nur erreicht werden, wenn Arbeitgeber den ganzen Arbeitsmarkt im Blick haben“, erklärte ZBFS-Präsident Dr. Norbert Kollmer. „Das ZBFS-Inklusionsamt unterstützt Arbeitgeber finanziell und beratend. Gemeinsam können zusätzliche Herausforderungen, die die Einstellung eines Menschen mit Behinderung manchmal mit sich bringen kann, bewältigt werden.“

Arbeitgeber können vom ZBFS-Inklusionsamt beispielsweise finanzielle Mittel zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, aber auch zur behinderungsgerechten Umgestaltung und zur Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse erhalten.

„Der Online-Antrag macht es Arbeitgebern einfacher, eine finanzielle Unterstützung des Inklusionsamtes zu erhalten“, so Walter Oertel, der Leiter des Inklusionsamtes im ZBFS. „Es ist uns wichtig, dass unsere Förderleistungen auf diese Weise unkompliziert und benutzerfreundlich beantragt werden können – und damit auch für die Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz schneller ankommen“, betont Oertel.

Den Antrag gibt es hier: ZBFS – Arbeitgeber – Begleitende Hilfen – Antrag

Das Inklusionsamt finanziert seine Leistungen aus der Ausgleichsabgabe. Ausgleichsabgabe müssen alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bezahlen, wenn sie die Beschäftigungsquote von fünf Prozent für behinderte Menschen nicht erfüllen.

Bereits im Oktober startete der Online-Antrag auf Zustimmung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen. Schwerbehinderte Menschen besitzen im Arbeitsleben einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen – die Antragstellung ist jetzt online möglich:

Den Antrag finden Sie hier: ZBFS – Arbeitgeber – Kündigungsschutz